Die zunehmende Bedeutung der im WorldWideWeb verfügbaren Informations- und Kommunikationsdienste für die freie Kommunikation und öffentliche Meinungsbildung in der Wissensgesellschaft stellt den Staat vor neue Herausforderungen. Während die Verfassung den Staatsorganen allgemein aufgibt, die freie öffentliche Kommunikation zu gewährleisten, verpflichtet sie gleichzeitig auch im Einzelfall, Maßnahmen gegen rechtsverletztende Informationsangebote im WorldWideWeb zum Schutz der Rechtsgüter Betroffener zu ergreifen. Das im Grundgesetz verankerte Zensurverbot normiert dabei eine absolute Grenze für staatliche Eingriffe, die sich gegen die Kommunikationsfreiheiten richten. Ausgehend vom durch klassische Medien geprägtem Verständnis des Anwendungsbereichs des Zensurverbots beleuchtet die Arbeit die Frage,wie verfassungsrechtlich auf diese Problemlage zu reagieren ist, die vor allem durch neue, abweichende Publikations- und Rezeptionsprozesse im WorldWideWeb hervorgerufen wird. Es wird untersucht, welche objektiven Vorgaben sich aus dem Zensurverbot und den Kommunikationsfreiheiten für derartige staatliche Eingriffe ergeben, die sich gegen für die öffentliche Kommunikation besonders relevante massenmediale Informationsangebote richten, und welchen Schutz das Zensurverbot und objektive Verfassungsgehalte gewähren. Dabei wird beispielhaft geprüft, inwieweit die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Sperrungsanordnungen gemäß dem Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien und das inzwischen aufgehobene Kinderpornographiebekämpfungs- bzw. Zugangserschwerungsgesetz mit den kommunikationsverfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind.
Der Autor studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunktbereich Informations- und Kommunikationsrecht. Die Arbeit entstand während und nach seiner Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg.
Der Autor studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunktbereich Informations- und Kommunikationsrecht. Die Arbeit entstand während und nach seiner Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg.