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Die Problematik feindlicher Übernahmen wird in Deutschland derzeit intensiv diskutiert. Dies gilt spätestens seit der Übernahmeschlacht Mannesmann/Vodafone und dem zwischenzeitlichen Scheitern der Europäischen Übernahmerichtlinie. Vor dem Hintergrund zusammenwachsender Kapitalmärkte stellen sich deutsche Unternehmen vermehrt die Frage, wie sie der Gefahr ausländischer Übernahmen begegnen können. Nicht selten herrscht dabei ein Gefühl der Schutzlosigkeit vor. So wird in Wissenschaft und Praxis die Auffassung vertreten, deutsche Gesellschaften unterlägen gegenüber britischen Gesellschaften einem…mehr

Produktbeschreibung
Die Problematik feindlicher Übernahmen wird in Deutschland derzeit intensiv diskutiert. Dies gilt spätestens seit der Übernahmeschlacht Mannesmann/Vodafone und dem zwischenzeitlichen Scheitern der Europäischen Übernahmerichtlinie. Vor dem Hintergrund zusammenwachsender Kapitalmärkte stellen sich deutsche Unternehmen vermehrt die Frage, wie sie der Gefahr ausländischer Übernahmen begegnen können. Nicht selten herrscht dabei ein Gefühl der Schutzlosigkeit vor. So wird in Wissenschaft und Praxis die Auffassung vertreten, deutsche Gesellschaften unterlägen gegenüber britischen Gesellschaften einem Wettbewerbsnachteil, weil sie keine vergleichbaren Präventivmaßnahmen zur Übernahmeabwehr ergreifen könnten wie ihre britischen Konkurrenten. Die Arbeit hat das Ziel, diese Einschätzung durch eine rechtsvergleichende Untersuchung mit dem britischen Recht auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Darüber hinaus werden die Auswirkungen der Europäischen Übernahmerichtlinie auf die in beiden Rechtsordnungen möglichen präventiven Abwehrmaßnahmen analysiert. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Rolle der institutionellen Anleger für die Schaffung eines europäischen Level Playing Field gelegt.
Autorenporträt
Der Autor: Christian Bank, geboren 1976 in Köln; nach einer Banklehre Aufnahme in das Werksstudentenprogramm der Deutschen Bank Düsseldorf; von 1997 bis 2002 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln; von 2002 bis 2003 LL.M.-Studium am University College London; danach Mitarbeit bei einer internationalen Sozietät in Köln; von 2004 bis 2005 wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität zu Köln; Referendariat ab 2004 in Köln; Promotion 2005.