Die Planersatzvorschrift des § 34 BauGB hat in der Stadtentwicklung und insbesondere im Bereich der Nachverdichtung eine große praktische Bedeutung. Im Gegensatz zum Bebauungsplan sind hier keine aufwändigen Planungs- und Beteiligungsverfahren vorgesehen, da sich die städtebauliche (Weiter-)Entwicklung im Rahmen der gebundenen Rechtsanwendung vollzieht. Anders als aus theoretischer Perspektive zu erwarten, können im Kontext des § 34 BauGB jedoch auch kommunale Steuerungsinteressen und Bürgerbeteiligung zu entscheidenden Faktoren werden. Die "passive" Genehmigungsvorschrift des § 34 BauGB als geeignetes Instrument einer pragmatischen Stadtentwicklung?Acht empirische Fallstudien zu Einzelbauprojekten und Nachverdichtungsprozessen ermöglichen eine wissenschaftliche Diskussion zwischen theoretischem Anspruch und praktischer Wirklichkeit. Die vorliegende Arbeit fußt auf einem interdisziplinären Forschungsansatz mit Schwerpunkten in Baurecht und Planungstheorie.