Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, welche einem Beschäftigungsverhältnis eine erhöhte Bestandskraft bis hin zur Unkündbarkeit verleihen. Der Bogen wird von den im allgemeinen Arbeitsrecht vorhandenen Bestandschutzbestimmungen bis hin zur gesetzlich normierten Unkündbarkeit der Beamten gespannt. Neben den besonderen gesetzlichen Kündigungssbeschränkungen werden anhand des Beispieles des Kollektivvertrages der Sparkassenangestellten und der Dienstordnung der Sozialversicherungsträger die Möglichkeiten der kollektiv vereinbarten Kündigungsbeschränkungen dargestellt. Breiter Raum wird den Unterschieden zwischen dem allgemeinen Arbeitsrecht und dem Beamtendienstrecht gewährt. Anhand einer Rechtsvergleichung mit Deutschland und der Schweiz wird schlussendlich untersucht, in wie weit eine Unkündbarkeit noch zeitgemäß und legitimierbar erscheint.