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Die Bereiche des Gewerbe- und Gaststättenrechts sind typische Ausprägungen des besonderen Verwaltungsrechts. Während die hierbei zu erteilenden Genehmigungen und Erlaubnisse (z.B. Makler- oder Gaststättenerlaubnis) oder auch die Entgegennahme einer Gewerbeanzeige relativ unproblematisch sind, zeigen sich im Rahmen der Eingriffsverwaltung zahlreiche praktische Probleme. Insbesondere erfordert die Grundrechtsrelevanz solcher Eingriffe eine sehr sorgfältige Vorgehensweise. Dieses Buch setzt an genau diesem Punkt an. Es stellt den Verfahrensablauf und die zu beachtenden Aspekte dar, und gibt dem…mehr

Produktbeschreibung
Die Bereiche des Gewerbe- und Gaststättenrechts sind typische Ausprägungen des besonderen Verwaltungsrechts.
Während die hierbei zu erteilenden Genehmigungen und Erlaubnisse (z.B. Makler- oder Gaststättenerlaubnis) oder auch die Entgegennahme einer Gewerbeanzeige relativ unproblematisch sind, zeigen sich im Rahmen der Eingriffsverwaltung zahlreiche praktische Probleme. Insbesondere erfordert die Grundrechtsrelevanz solcher Eingriffe eine sehr sorgfältige Vorgehensweise.
Dieses Buch setzt an genau diesem Punkt an. Es stellt den Verfahrensablauf und die zu beachtenden Aspekte dar, und gibt dem Leser Übersichten und Muster an die Hand, die ihn beim Erstellen eines Bescheids unterstützen.
Besondere Erläuterung finden auch die Verwaltungsvollstreckungsmaßnahmen und das Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Das Werk soll sowohl dem Praktiker als auch dem in der Ausbildung befindlichen Behördenmitarbeiter helfen, auf Probleme im Rahmen des Gewerbe- und Gaststättenrechts sachkundig zu reagieren.
Auch der Student an der Fachhochschule für Verwaltung oder der Rechtswissenschaften wird wertvolle Tipps und Hinweise finden.

Der Autor:
Klaus Weber, Regierungsdirektor, Landesdirektion Chemnitz
Autorenporträt
Klaus Weber leitet als Regierungsdirektor bei der Landesdirektion Chemnitz das Referat Verkehrsrecht . Zahlreiche Veröffentlichungen in juristischen Zeitschriften zum Allgemeinen Verwaltungsrecht, Polizeirecht, Europarecht und auch Verwaltungsvollstreckungsrecht belegen seine Fachkompetenz. Er war von 1992 bis 2006 Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare und ist seit über 10 Jahren Lehrbeauftragter an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung in Meißen und bei der Verwaltungsakademie in Chemnitz.