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Der alphabetische Stichwortkommentar
Die »Praxis des Notarkostenrechts« bietet mit vielen Berechnungsbeispielen alle relevanten Informationen zum GNotKG für den Alltag im Notariat und für die Kostenprüfer. Das Werk ist als Nachschlagewerk konzipiert und die über 440 ausführlich erläuterten Stichwörter ermöglichen einen schnellen Zugriff auf die gesuchte kostenrechtliche Problematik. Die Erläuterungen betreffen die Bewertung aller wesentlichen notariellen Vorgänge aus dem Immobilien-, Gesellschafts-, Familien- und Erbrecht.
NEU in der 4. Auflage: Gesetz zur Umsetzung der
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Produktbeschreibung
Der alphabetische Stichwortkommentar

Die »Praxis des Notarkostenrechts« bietet mit vielen Berechnungsbeispielen alle relevanten Informationen zum GNotKG für den Alltag im Notariat und für die Kostenprüfer. Das Werk ist als Nachschlagewerk konzipiert und die über 440 ausführlich erläuterten Stichwörter ermöglichen einen schnellen Zugriff auf die gesuchte kostenrechtliche Problematik. Die Erläuterungen betreffen die Bewertung aller wesentlichen notariellen Vorgänge aus dem Immobilien-, Gesellschafts-, Familien- und Erbrecht.

NEU in der 4. Auflage:
Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)Gesetz zur Abschaffung des GüterrechtsregistersPersonengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)Einarbeitung wichtiger Entscheidungen z.B. zum Agio bei Kapitalerhöhungen, zur Bewertung gemeinnütziger Gesellschaften, zu Pflichtteilsverzichten nach dem Erstversterbenden, zu Eheverträgen und zu Nichtklärung von Schadenersatzansprüchen in KostenverfahrenMehr als 40 neue Stichworte
Autoren:
Dr. Thomas Diehn, LL.M. (Harvard), Notar, Hamburg;
Joachim Volpert, Dipl.-Rechtspfleger, Bezirksrevisor, Düsseldorf

Aus den Besprechungen der Vorauflage:
»Aufgrund der praxisnahen Darstellung sollte das Werk in keinem Notarbüro fehlen. Sowohl für Notare als auch für die Mitarbeiter bietet es eine verlässliche Quelle, um schnell und rechtssicher relevante kostenrechtliche Fragestellungen zu beantworten. [ ] Jedem Praktiker ist das Werk daher wärmstens zu empfehlen.«
Notariatsverwalter Anton Gordon LL.M. Heidelberg
NotBZ 03/2023 zur 3. Auflage