Durch die Reformgesetze der letzten Jahre, zuletzt das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, hat die Krankenhausfinanzierung einen Komplexitätsgrad erreicht, der nur noch von Experten beherrschbar ist. Zudem sind immer mehr Vereinbarungen der Selbstverwaltung und Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zu beachten. Zu den bekannten Dauerproblemen, wie der Finanzierung von Zentren und Schwerpunkten sowie dem Fixkostendegressionsabschlag bei Mehrleistungen, treten weitere Rechtsfragen aus dem Bereich der Qualitätssicherung (z.B. Mindestmengen) und insbesondere der Personalausstattung…mehr
Durch die Reformgesetze der letzten Jahre, zuletzt das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, hat die Krankenhausfinanzierung einen Komplexitätsgrad erreicht, der nur noch von Experten beherrschbar ist. Zudem sind immer mehr Vereinbarungen der Selbstverwaltung und Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zu beachten. Zu den bekannten Dauerproblemen, wie der Finanzierung von Zentren und Schwerpunkten sowie dem Fixkostendegressionsabschlag bei Mehrleistungen, treten weitere Rechtsfragen aus dem Bereich der Qualitätssicherung (z.B. Mindestmengen) und insbesondere der Personalausstattung (Pflegepersonaluntergrenzen sowie Pflegebudget). Des Weiteren bestimmen sich die Budgets der Einrichtungen für Psychiatrie und Psychosomatik ab 2020 nach den neuen Regelungen des PEPP-Systems. Die 3., erweiterte und vollständig aktualisierte Auflage vermittelt diese Wissens- und Handlungsfelder mit den praktischen Auswirkungen ausführlich und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur.
u.a. neu in der 3. Auflage (Stichworte)Krankenhausstrukturgesetz (KHSG), Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PPUGV)Krankenhausbegriff, Krankenhausleistungen, Allgemeine voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen, Duale Finanzierung, Der Versorgungsauftrag als Basis für Pflegesatzverhandlungen, Festlegungen des Krankenhausplans, Versorgungsvertrag, Budget- und Entgeltsystem, Flexible Budgetierung, Beitragssatzstabilität, Pauschalierendes Vergütungssystem im Bereich Psychiatrie und Psychosomatik (PEP-System), Landesbasisfallwert: Fortschreibung (Vorausschätzung), Kappung (Obergrenze), Angleichung an bundesweiten Basisfallwert, (Konvergenzphase), Landesbasisentgeltwert, , Fixkostendegressionsabschlag, Leistungsplanung, Vorläufiger Erlösausgleich, Die Erlössumme für krankenhausindividuelle Entgelte, Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB), Zusatzentgelte für die Behandlung von Blutern. Zuschläge für Zentren und Schwerpunkte, Typologie von Zentren und Schwerpunkten, Teilnahme an der Notfallversorgung, Zu- und Abschläge für Qualitätssicherung, Telematikzuschlag, Zuschlag für besondere Einrichtungen, Budget- und Pflegesatzverhandlungen nach der Bundespflegesatzverordnung in der Fassung des Psych- Entgeltgesetzes (ab 2020), Schiedsstellenverfahren
u.a. neu in der 3. Auflage (Stichworte)Krankenhausstrukturgesetz (KHSG), Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PPUGV)Krankenhausbegriff, Krankenhausleistungen, Allgemeine voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen, Duale Finanzierung, Der Versorgungsauftrag als Basis für Pflegesatzverhandlungen, Festlegungen des Krankenhausplans, Versorgungsvertrag, Budget- und Entgeltsystem, Flexible Budgetierung, Beitragssatzstabilität, Pauschalierendes Vergütungssystem im Bereich Psychiatrie und Psychosomatik (PEP-System), Landesbasisfallwert: Fortschreibung (Vorausschätzung), Kappung (Obergrenze), Angleichung an bundesweiten Basisfallwert, (Konvergenzphase), Landesbasisentgeltwert, , Fixkostendegressionsabschlag, Leistungsplanung, Vorläufiger Erlösausgleich, Die Erlössumme für krankenhausindividuelle Entgelte, Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB), Zusatzentgelte für die Behandlung von Blutern. Zuschläge für Zentren und Schwerpunkte, Typologie von Zentren und Schwerpunkten, Teilnahme an der Notfallversorgung, Zu- und Abschläge für Qualitätssicherung, Telematikzuschlag, Zuschlag für besondere Einrichtungen, Budget- und Pflegesatzverhandlungen nach der Bundespflegesatzverordnung in der Fassung des Psych- Entgeltgesetzes (ab 2020), Schiedsstellenverfahren
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