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Seit dem 1.1.2024 gilt das LkSG für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Der Kreis der erfassten Unternehmen hat sich damit beträchtlich vergrößert.Das BAFA hat in mehreren Handreichungen Hinweise für die Umsetzung des LkSG in Unternehmen gegeben, die in der Praxis auf geteiltes Echo gestoßen sind; gleichzeitig werden Einzelfrage des Gesetzes - wie beispielsweise die Ausgestaltung der Rolle des Menschenrechtsbeauftragten - in der juristischen Literatur lebhaft diskutiert.Auf europäischer Ebene ist im Mai 2024 die Corporate Sustainability Due Diligence Directive verabschiedet worden.…mehr

Produktbeschreibung
Seit dem 1.1.2024 gilt das LkSG für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Der Kreis der erfassten Unternehmen hat sich damit beträchtlich vergrößert.Das BAFA hat in mehreren Handreichungen Hinweise für die Umsetzung des LkSG in Unternehmen gegeben, die in der Praxis auf geteiltes Echo gestoßen sind; gleichzeitig werden Einzelfrage des Gesetzes - wie beispielsweise die Ausgestaltung der Rolle des Menschenrechtsbeauftragten - in der juristischen Literatur lebhaft diskutiert.Auf europäischer Ebene ist im Mai 2024 die Corporate Sustainability Due Diligence Directive verabschiedet worden. Die Umsetzung der Richtlinie wird die Anforderungen an Unternehmen in vielen Bereichen noch einmal erhöhen.Das Buch erläutert die Pflichten, die sich aus dem LkSG für Unternehmen ergeben. Der Schwerpunkt liegt dabei auf praxisorientierten Hinweisen zur Umsetzung. Darüber hinaus bietet es eine erste Orientierung zur CSDDD und den Folgen, die sich aus der Richtlinie ergeben. Der Autor erläutert Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem LkSG und der Richtlinie und gibt Tipps zur Vorbereitung auf die CSDDD.
Autorenporträt
RA Holger Hembach berät Unternehmen und Einzelpersonen zu internationalen Menschenrechten. Er ist Autor mehrerer Veröffentlichungen im Bereich der Menschenrechte, steuert regelmäßig Beiträge zu den CSR-News bei und führt Seminare zu menschenrechtlichen Themen durch.