Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung zum 1.7.2017 ist das strafrechtliche Abschöpfungsrecht völlig neu geregelt worden.
Die als "Totengräber des Verfalls" bezeichnete Vorschrift des § 73 Abs. 1 S. 2 StGB a.F., die bislang einer Vermögensabschöpfung in zahlreichen Fällen entgegenstand, ist ersatzlos gestrichen worden. Seitdem ist bei sämtlichen Straftaten mit Vermögensbezug über eine Einziehung gem. §§ 73 ff. StGB zu entscheiden.
Das Abschöpfungsrecht hat sich daher von einer bislang nur von wenigen Praktikern beachteten Spezialmaterie zur "dritten Säule des Strafrechts" entwickelt, welche von Richtern, Staatsanwälten und Strafverteidigern in der täglichen Praxis zu beherrschen ist.
Dieser Praxisleitfaden soll daher einen aktuellen und fundierten Einblick in die Regelungsstruktur des Abschöpfungsrechts geben. Zugleich eignet es sich aber auch als Nachschlagewerk für in der täglichen Praxis auftauchende Einzelfragen. Behandelt werden u.a. die Einziehung von Taterträgen beim Täter, Teilnehmer und bei Dritten, die erweiterte (§§ 73a StGB) und selbstständige Einziehung (§ 76a StGB, § 435 StPO), vorläufige Sicherungsmaßnahmen (§§ 111b ff. StPO) sowie die Grundzüge der Opferentschädigung (§§ 459h ff. StPO) und des Vollstreckungsverfahrens (§ 459g StPO).
Zahlreiche Beispiele sind in der 2., neu überarbeiteten Auflage hinzugekommen und vermitteln dem Praktiker die Materie des Abschöpfungsrechts besonders anschaulich. Durch vielzählige neue BGH-Urteile und Aufsätze ist das Werk in Rechtsprechung und Schrifttum auf dem aktuellsten Stand.
Die als "Totengräber des Verfalls" bezeichnete Vorschrift des § 73 Abs. 1 S. 2 StGB a.F., die bislang einer Vermögensabschöpfung in zahlreichen Fällen entgegenstand, ist ersatzlos gestrichen worden. Seitdem ist bei sämtlichen Straftaten mit Vermögensbezug über eine Einziehung gem. §§ 73 ff. StGB zu entscheiden.
Das Abschöpfungsrecht hat sich daher von einer bislang nur von wenigen Praktikern beachteten Spezialmaterie zur "dritten Säule des Strafrechts" entwickelt, welche von Richtern, Staatsanwälten und Strafverteidigern in der täglichen Praxis zu beherrschen ist.
Dieser Praxisleitfaden soll daher einen aktuellen und fundierten Einblick in die Regelungsstruktur des Abschöpfungsrechts geben. Zugleich eignet es sich aber auch als Nachschlagewerk für in der täglichen Praxis auftauchende Einzelfragen. Behandelt werden u.a. die Einziehung von Taterträgen beim Täter, Teilnehmer und bei Dritten, die erweiterte (§§ 73a StGB) und selbstständige Einziehung (§ 76a StGB, § 435 StPO), vorläufige Sicherungsmaßnahmen (§§ 111b ff. StPO) sowie die Grundzüge der Opferentschädigung (§§ 459h ff. StPO) und des Vollstreckungsverfahrens (§ 459g StPO).
Zahlreiche Beispiele sind in der 2., neu überarbeiteten Auflage hinzugekommen und vermitteln dem Praktiker die Materie des Abschöpfungsrechts besonders anschaulich. Durch vielzählige neue BGH-Urteile und Aufsätze ist das Werk in Rechtsprechung und Schrifttum auf dem aktuellsten Stand.
Ein Praxisleitfaden suggeriert dem Leser, dass direkt anwendbare Informationen und Erläuterungen vorgehalten werden und sich der Lektüreaufwand zugleich in überschaubarem Rahmen hält. Beide Erwartungen werden erfüllt. Auf gerade einmal 160 Seiten inklusive Verzeichnissen finden sich in insgesamt 19 Kapiteln Ausführungen zum materiellen Recht, zum Prozessrecht und am Ende sogar zur Vollstreckung. ... Das Buch ist eine echte Bereicherung für den strafrechtlichen Praktiker, der abseits der gängigen Kommentare in einer kohärenten Zusammenstellung die wesentlichen Aspekte des (neuen) Einziehungsrechts samt prozessualer Probleme kennen lernen und verstehen möchte.RAG Dr. Benjamin Krenberger auf: dierezensenten.blogspot.com 30.6.2019