Preisausschreiben sind ein Instrument wirtschaftlicher Leistungsbeschaffung. Auslober können durch Preisausschreiben verschiedene Leistungen von den Teilnehmern abrufen, müssen aber nur die genutzten Leistungen vergüten. Für die Teilnehmer besteht die Gefahr wirtschaftlicher Ausbeutung. Preisausschreiben sind einseitige Rechtsgeschäfte. Als Ausprägung der Freiheit zur einseitigen Rechtsgestaltung sind sie mit dem Vertragsprinzip abzustimmen. Durch einseitige Rechtsgestaltung kann nicht in Rechte Dritter eingegriffen werden. Die Teilnehmer müssen an der Übertragung der Rechte am…mehr
Preisausschreiben sind ein Instrument wirtschaftlicher Leistungsbeschaffung. Auslober können durch Preisausschreiben verschiedene Leistungen von den Teilnehmern abrufen, müssen aber nur die genutzten Leistungen vergüten. Für die Teilnehmer besteht die Gefahr wirtschaftlicher Ausbeutung. Preisausschreiben sind einseitige Rechtsgeschäfte. Als Ausprägung der Freiheit zur einseitigen Rechtsgestaltung sind sie mit dem Vertragsprinzip abzustimmen. Durch einseitige Rechtsgestaltung kann nicht in Rechte Dritter eingegriffen werden. Die Teilnehmer müssen an der Übertragung der Rechte am Wettbewerbsbeitrag mitwirken. § 661 Abs. 4 BGB kann die Teilnehmer nicht einseitig verpflichten. Wettbewerbsordnungen enthalten Vorgaben für Architektenwettbewerbe. Sie gelten nicht unmittelbar, sondern werden in Preisausschreiben in Bezug genommen. Auf funktionale Schwächen des einseitigen Preisausschreibens wird mit Preisausschreibenverträgen reagiert. Diese ersetzen oder ergänzen Preisausschreiben.
Adrian Bromme studierte ab Oktober 2010 Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Die Erste Juristische Prüfung legte er 2016 vor dem Landesjustizprüfungsamt Bayern ab. Im Anschluss erfolgte das Referendariat beim Oberlandesgericht München. Die Zweite Juristische Prüfung legte er im Jahr 2018 ab. Im Anschluss verfasste er seine von Professor Dr. Volker Rieble am Lehrstuhl für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München betreute Dissertation. Er war zudem am Lehrstuhl seines Doktorvaters als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Im Sommersemester 2023 wurde Adrian Bromme promoviert.
Inhaltsangabe
1 Preisausschreiben in der Praxis Klassische Formen von Preisausschreiben - Neue Formen von Preisausschreiben - Abgrenzung zwischen Preisausschreiben und wettbewerbsähnlichen Verfahren - Interessenverteilung der Beteiligten bei Preisausschreiben
2 Freiheit zur einseitigen Rechtsgestaltung bei Auslobung und Preisausschreiben Zivilrechtliche Grundlagendiskussion: Strenges Vertragsprinzip oder zulässige einseitige Rechtsgestaltung - Freiheit zur einseitigen Rechtsgestaltung und Vertragsfreiheit als grundrechtlich geschützte Ausprägungen der Privatautonomie - Ausgestaltung der Freiheit zur einseitigen Rechtsgestaltung durch Auslobung und Preisausschreiben
3 Auslobung und Preisausschreiben im schuldrechtlichen System des BGB Tatbestand von Auslobung und Preisausschreiben - Prinzipien von Auslobung und Preisausschreiben - Auslobung und Preisausschreiben als durch einseitige Erklärung entstehende rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse im weiteren Sinne - Abgrenzung zwischen Auslobung und Preisausschreiben - Abgrenzung von Auslobung und Preisausschreiben zu Spiel und Wette - Grenzen des BGB für die Gestaltung von Preisausschreiben
4 Grenzen für die Gestaltung von Preisausschreiben außerhalb des BGB Unmittelbar den Auslober betreffende Grenzen im Anwendungsbereich des Vergaberechts - Mittelbare Grenzen für die Gestaltung von Preisausschreiben: Wettbewerbsordnungen für Architekten- und Ingenieurwettbewerbe - Kollektivautonome Grenzen für die Gestaltung von Preisausschreiben
5 Preisausschreibenverträge Zweck von Preisausschreibenverträgen - Preisausschreibenverträge als eigene Vertragstypen - Selbständiger Preisausschreibenvertrag - Preisausschreiben-Rahmenvertrag
1 Preisausschreiben in der Praxis Klassische Formen von Preisausschreiben - Neue Formen von Preisausschreiben - Abgrenzung zwischen Preisausschreiben und wettbewerbsähnlichen Verfahren - Interessenverteilung der Beteiligten bei Preisausschreiben
2 Freiheit zur einseitigen Rechtsgestaltung bei Auslobung und Preisausschreiben Zivilrechtliche Grundlagendiskussion: Strenges Vertragsprinzip oder zulässige einseitige Rechtsgestaltung - Freiheit zur einseitigen Rechtsgestaltung und Vertragsfreiheit als grundrechtlich geschützte Ausprägungen der Privatautonomie - Ausgestaltung der Freiheit zur einseitigen Rechtsgestaltung durch Auslobung und Preisausschreiben
3 Auslobung und Preisausschreiben im schuldrechtlichen System des BGB Tatbestand von Auslobung und Preisausschreiben - Prinzipien von Auslobung und Preisausschreiben - Auslobung und Preisausschreiben als durch einseitige Erklärung entstehende rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse im weiteren Sinne - Abgrenzung zwischen Auslobung und Preisausschreiben - Abgrenzung von Auslobung und Preisausschreiben zu Spiel und Wette - Grenzen des BGB für die Gestaltung von Preisausschreiben
4 Grenzen für die Gestaltung von Preisausschreiben außerhalb des BGB Unmittelbar den Auslober betreffende Grenzen im Anwendungsbereich des Vergaberechts - Mittelbare Grenzen für die Gestaltung von Preisausschreiben: Wettbewerbsordnungen für Architekten- und Ingenieurwettbewerbe - Kollektivautonome Grenzen für die Gestaltung von Preisausschreiben
5 Preisausschreibenverträge Zweck von Preisausschreibenverträgen - Preisausschreibenverträge als eigene Vertragstypen - Selbständiger Preisausschreibenvertrag - Preisausschreiben-Rahmenvertrag
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