Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Energiewissenschaften, Note: 1,0, Hochschule Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 11. März 2011 wurde Japan von einem Erdbebenunglück mit der Stärke9,0 auf der Richterskala und einer anschließenden Tsunamiwelle erschüttert. Dadurch kam es im Kernkraftwerk (KKW) der Betreiberfirma Tepco in Fukushima zu einer Kernschmelze, weil u. a. infolge dieser Naturkatastrophe die Stromversorgung der Kühler des Kraftwerks beschädigt wurde und somit die Kühlung der Brennstäbe nicht mehr gewährleistet werden konnte. Im weiteren Verlauf entwickelte sich durch eine Explosion eine radioaktive Kontamination der unmittelbaren Umgebung in signifikantem Ausmaß, sodass die japanische Regierung sich gezwungen sah, den Vorfall mit der höchsten INES-Stufe zu bewerten. Durch die Vergegenwärtigung der atomaren Gefahren entfachte zeitgleich insbesondere in Deutschland erneut eine Debatte über die Vor- und Nachteile der Stromerzeugung unter Verwendung von Nuklearenergie. Einige Monate nach der Verlängerung der Laufzeiten der KKW fing in Deutschland die regierungsführende Partei an, die nationale Energiepolitik vollständig umzukehren. Kurzfristig wurde per Gesetzesweg am 15. März 2011 die Abschaltung der sieben ältesten der 16 KKW in Deutschland für drei Monate beschlossen. Darüber hinaus wurde eine Ethik-Kommission einberufen, deren Auftrag darin bestand, das Für und Wider und insbesondere die Gefahren der Kernenergienutzung transparent zu machen. Nach dem Bericht der Ethik-Kommission vom Mai 2011 sei ein Ausstieg in den kommenden zehn Jahren realisierbar. Gemäß der aktuellen Rechtslage ist die Abschaltung des letzten Kernkraftwerks für 2022 vorgesehen. Mit zunehmender Antipathie der Gesellschaft in Deutschland gegenüber der Stromgewinnung mithilfe von Kernkraftwerken und der Befürwortung ihrer frühzeitigen Abschaltung begann eine zentrale Frage an Bedeutung zu gewinnen: Wird es einen Strompreisanstieg geben, der alleine auf den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie zurückzuführen ist? Um diese Frage zu beantworten, wurden inzwischen einige Studien erstellt, die von Bund und/oder Ländern aber auch von anderen Interessengruppen in Auftrag gegeben wurden. Wie aber kann es sein, dass alle diese zu derselben Fragestellung entwickelten Studien unterschiedliche Ergebnisse aufweisen, die unterschiedlichen Annahmen zugrunde liegen? Und sind diese Annahmen, etwa was die erwarteten Stromverbräuche, die Kapazität nutzbarer anderer Kraftwerke etc. anbelangt, realistisch oder werden sie zugunsten der Interessenstandpunkte der Auftraggeber getroffen?
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