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Die Arbeit befasst sich mit einem Themenbereich, der seit der Spiegel-Affäre im Jahr 1986 immer wieder zu großer Beachtung in der Öffentlichkeit führte. Die Durchführung strafrechtlicher Ermittlungsmaßnahmen gegenüber Journalisten führt in Öffentlichkeit, Medien und Justiz immer wieder zu beachtlichen Auseinandersetzungen rund um die Frage, ob ein ausreichender Schutz der grundgesetzlich verbürgten Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) gegeben ist. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wird diese Frage im Hinblick auf strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen gegenüber Presseorganen und ihren…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit befasst sich mit einem Themenbereich, der seit der Spiegel-Affäre im Jahr 1986 immer wieder zu großer Beachtung in der Öffentlichkeit führte. Die Durchführung strafrechtlicher Ermittlungsmaßnahmen gegenüber Journalisten führt in Öffentlichkeit, Medien und Justiz immer wieder zu beachtlichen Auseinandersetzungen rund um die Frage, ob ein ausreichender Schutz der grundgesetzlich verbürgten Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) gegeben ist. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wird diese Frage im Hinblick auf strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen gegenüber Presseorganen und ihren Mitarbeitern empirisch untersucht. Ziel der Untersuchung ist es, eine Bestandsaufnahme hinsichtlich strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen gegenüber Journalisten und Medienmitarbeitern zu erstellen und damit zu einer besseren Beurteilung der Forderungen nach einem verstärkten Schutz der zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Personen nach
53 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 StPO beizutragen.
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Autorenporträt
Der Autor wurde 1978 in Basel geboren. Sein Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Universität Freiburg i.Br. Nach Abschluss des Ersten juristischen Staatsexamens im Jahr 2004 folgte der juristische Vorbereitungsdienst als Rechtsreferendar am Landgericht Offenburg. Nach Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung arbeitete der Autor ab 2007 als projektleitender wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand in der kriminologischen Abteilung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Seit 2011 ist der Autor als Rechtsanwalt in Müllheim (Baden) tätig.