"Unweit der Stadt Tübingen, im Königreiche Würtemberg, liegt das Fürstentum Hohenzollern-Hechingen, in welchem vor uralten Zeiten ein sehr festes Bergschloß stand, das ebenfalls Hohenzollern hieß. Die Besitzer dieses Schlosses waren Burggrafen, welche Würde und Landeshoheit vom Jahre 1180 an, wo Conrad, der jüngere Sohn des Zollern'schen Grafen Rudolph, als erster Burggraf hervorgehoben wurde, erblich in der Stammlinie sich fortpflanzte. Die Bestätigung dieser Erblichkeit ging von den damaligen Kaisern aus, die, vermöge ihrer Macht und ihres Ansehns großen Einfluß ausübten. So erhielt Friedrich V., das sechste Glied in absteigender Linie des oben erwähnten Conrads, vom Kaiser Karl VI. im Jahre 1363 nicht nur eine solche Bestätigung als Burggrafen, sondern auch dazu noch die Würde eines Reichsfürsten. Sein fürstliches Besitztum dehnte sich in ein zweifaches Gebiet aus; in das Burggrafentum oberhalb des Fichtelgebirgs oder in den Bayreuther Kreis, und in das Burggrafentum unterhalbjenes Gebirgs oder in den Anspacher Kreis. Als er aber im Jahre 1398 verstorben war, teilten sich seine beiden Söhne: Johann III. und Friedrich VI. in das burggräfliche Erbe." [...]
Der Kulturhistoriker und Schriftsteller Moses Heinemann stellt im vorliegenden Band eine biographische Übersicht der Regenten aus dem Hause Hohenzollern zusammen. Seine Darstellung reicht von den Kurfürsten seit dem 15. Jahrhundert bis zu den Königen seit dem 17. Jahrhundert.
Dieses Buch ist ein unveränderter Nachdruck der dritten Auflage aus dem Jahr 1841.
Der Kulturhistoriker und Schriftsteller Moses Heinemann stellt im vorliegenden Band eine biographische Übersicht der Regenten aus dem Hause Hohenzollern zusammen. Seine Darstellung reicht von den Kurfürsten seit dem 15. Jahrhundert bis zu den Königen seit dem 17. Jahrhundert.
Dieses Buch ist ein unveränderter Nachdruck der dritten Auflage aus dem Jahr 1841.