Die Vermeidung von Umweltschäden gilt gemeinhin als Völkergewohnheitsrecht. Der Band schlägt einen anderen Umgang vor, indem es die Vermeidung von Umweltschäden als allgemeinen Grundsatz des Völkerrechts zu definieren sucht. Vor diesem Hintergrund wird das Prinzip der Prävention im allgemeinen Völkerrecht neu formuliert.