Die Arbeit befasst sich einleitend mit den Standesrechten und Standespflichten der Kleriker, welche nach dem Tridentinum zur Hebung der Klerikerdisziplin erneut eingeschärft und mit strengen Strafandrohungen zur Befolgung eingemahnt wurden. Wo man aber Priester, die dem Ansehen ihres Standes durch unwürdiges und fehlerhaftes Verhalten schweren Schaden zufügten, "korrigieren" sollte, wurde im Untersuchungszeitraum zu einer häufig erörterten Frage in der Erzdiözese Salzburg. Man behalf sich mit Einweisung solcher Priester zur Bestrafung in das Salzburger Priesterhaus oder in die Mendikantenklöster, war aber mit dieser Lösung nicht zufrieden und suchte nach besser geeigneten, abgelegeneren Orten, wo solche Priester nicht so sehr der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit ausgesetzt waren und durch ihre schlechte Vorbildwirkung nicht die jungen Alumnen negativ beeinflussen konnten. Der Hauptteil der Arbeit befasst sich daher mit den Priesterhäusern von Maria Kirchenthal und St. Johann in Tirol, die ursprünglich in idealistischer Absicht zur Weiterbildung und als Heimstätte für den Wallfahrts- und Seelsorgsklerus gegründet worden waren, später aber ihrem eigentlichen Zweck entfremdet und u. a. als Korrektionsanstalten für "Deficientenpriester" verwendet wurden, welche man zur Strafe und zur Besserung dorthin versetzte. Eine Auswahl an Fallbeispielen gibt ein lebendiges Bild von den Lebensumständen und Problemen der Kleriker dieser Zeit und von den Disziplinierungsversuchen durch strenge Bestrafung.