2017 wurde mit dem Primärversorgungsgesetz eine eigene Rechtsgrundlage für die Gründung und den Betrieb sogenannter Primärversorgungseinheiten geschaffen, um die medizinische Grundversorgung in Österreich zu erweitern.
Nach einer ersten Anlaufphase sind allerdings noch viele Fragen offen oder haben sich durch die praktische Umsetzung erst ergeben.
Dieser Kurzkommentar bietet klare Lösungsvorschläge und arbeitet vor allem die Verflechtungen der unterschiedlichen Rechtsgebiete heraus, die hier zusammentreffen. So werden insbesondere Überlegungen zu
-Kompetenzen, Leistungsumfang und Versorgungskonzept der PVE,
-Vertragsgestaltung: vom Gesellschafts- bis zum Behandlungsvertrag,
-vertragspartnerrechtlichen Grundlagen nach ASVG sowie
-gesundheitspolitischen Zielsetzungen und Maßnahmen
angestellt und anhand umfassender Kommentierung
-des Primärversorgungsgesetzes,
-der wesentlichen Bestimmungen des ASVG sowie
-des Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes
in Bezug zu den rechtlichen Grundlagen gesetzt.
Nach einer ersten Anlaufphase sind allerdings noch viele Fragen offen oder haben sich durch die praktische Umsetzung erst ergeben.
Dieser Kurzkommentar bietet klare Lösungsvorschläge und arbeitet vor allem die Verflechtungen der unterschiedlichen Rechtsgebiete heraus, die hier zusammentreffen. So werden insbesondere Überlegungen zu
-Kompetenzen, Leistungsumfang und Versorgungskonzept der PVE,
-Vertragsgestaltung: vom Gesellschafts- bis zum Behandlungsvertrag,
-vertragspartnerrechtlichen Grundlagen nach ASVG sowie
-gesundheitspolitischen Zielsetzungen und Maßnahmen
angestellt und anhand umfassender Kommentierung
-des Primärversorgungsgesetzes,
-der wesentlichen Bestimmungen des ASVG sowie
-des Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes
in Bezug zu den rechtlichen Grundlagen gesetzt.
"Zusammenfassend ist festzustellen, dass es sich bei dem besprochenen Kommentar um eine überaus lesenswerte Auseinandersetzung mit dem neuen Recht der PVE handelt, die stets díe Querbezüge der Regelungen des PrimVG zu anderen Rechtsgebieten (insb Krankenanstalten-, Ärzte- und Sozialversicherungsrecht) im Blick behält. Er ist daher allen mit einschlägigen Rechtsfragen in Wissenschaft und Praxis Befassten nachdrücklich zu empfehlen." (DRdA - Das Recht der Arbeit Nr. 6/2019, Sebastian Scholz)