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Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes vom 17. November 2015 schuf der Gesetzgeber erstmalig in der bundesdeutschen Geschichte gesetzliche Regelungen für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Vertrauenspersonen. Diese Regelungen enthalten gesetzliche Rechtfertigungsgründe sowie eine bereichsspezifische Opportunitätsvorschrift der Staatsanwaltschaften bei begangenen Straftaten von V-Personen und verdeckt arbeitenden (Verfassungsschutz-)Mitarbeiter:innen. Der Autor überprüft, ob die neuen Regelungen die durch das Rechtsstaatsprinzip gesetzten…mehr

Produktbeschreibung
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes vom 17. November 2015 schuf der Gesetzgeber erstmalig in der bundesdeutschen Geschichte gesetzliche Regelungen für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Vertrauenspersonen. Diese Regelungen enthalten gesetzliche Rechtfertigungsgründe sowie eine bereichsspezifische Opportunitätsvorschrift der Staatsanwaltschaften bei begangenen Straftaten von V-Personen und verdeckt arbeitenden (Verfassungsschutz-)Mitarbeiter:innen. Der Autor überprüft, ob die neuen Regelungen die durch das Rechtsstaatsprinzip gesetzten Grenzen überschreiten und die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege konterkariert.
Autorenporträt
André Koller studierte Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst und anschließender Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafverfahrensrecht und Rechtsphilosophie von Frau Prof.'in Dr. Regina Harzer an der Universität Bielefeld erfolgte dort die Promotion.