Constantin Rehaag untersucht das Recht von Täterschaft und Teilnahme in drei europäischen, z. T. zeitlich weit auseinander liegenden Rechtsordnungen: Das römische Recht nach den Regelungen des Zwölftafelgesetzes und des Corpus Juris Civilis und das in England geltende Recht von Täterschaft und Teilnahme unter Berücksichtigung seiner Entwicklung seit dem Hochmittelalter und seiner Beziehungen zum römischen Recht. Schließlich zieht er das heutige deutsche Recht von Täterschaft und Teilnahme als Vergleichsgröße heran. Die Gegenüberstellung der Rechte lässt eine Antwort auf die Frage zu, ob der…mehr
Constantin Rehaag untersucht das Recht von Täterschaft und Teilnahme in drei europäischen, z. T. zeitlich weit auseinander liegenden Rechtsordnungen: Das römische Recht nach den Regelungen des Zwölftafelgesetzes und des Corpus Juris Civilis und das in England geltende Recht von Täterschaft und Teilnahme unter Berücksichtigung seiner Entwicklung seit dem Hochmittelalter und seiner Beziehungen zum römischen Recht. Schließlich zieht er das heutige deutsche Recht von Täterschaft und Teilnahme als Vergleichsgröße heran. Die Gegenüberstellung der Rechte lässt eine Antwort auf die Frage zu, ob der Rückgriff auf gemeinsame europäische Grundlagen ein gangbarer Weg zur Angleichung des Rechts von Täterschaft und Teilnahme auf europäischer Ebene ist. Jüngere Gesetzesvorhaben des europäischen Gesetzgebers, z. B. die Angleichung der nationalen Strafrechte den gewerblichen Rechtsschutz betreffend, erfordern gemeinsame Prinzipien eines allgemeinen Teils, um ein solches Vorhaben realisieren zu können.
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Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht 142
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Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Einführung - Zielsetzung der Arbeit und Vorgehensweise - 1. Teil: Das römische Recht: I. Einleitung - II. Diachronischer Ansatz der Untersuchung - 1. Täterschaft und Teilnahme im Recht der Zwölftafeln: Die Voraussetzungen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit in frührömischer Zeit. Die unmittelbare Täterschaft - Die Tatbegehung durch einen anderen, die Mittäterschaft und die Teilnahme im frühen römischen Recht - Furtum - Ergebnis - 2. Justinianisches Recht: Zeitliche Einordnung des Untersuchungsgegenstandes - Die Haftung des unmittelbaren Täters - Die Beteiligung mehrerer an einer Straftat nach justinianischem Recht - Ergebnis - 2. Teil: Das englische Strafrecht: 1. Die Elemente der Straftat im englischen und walisischen Recht: actus reus und mens rea: Actus reus - Mens rea - Die Strafbarkeit ohne Verschulden und ohne objektive Fahrlässigkeit. Erfolgshaftung (strict liability offences) - Defences: Verteidigungseinreden und der Deliktsaufbau im englischen Strafrecht - 2. Die Strafbarkeit der Beteiligten in der Entwicklung des common law: Die Entwicklungsphase des Rechts der Teilnahme im common law - Die weitere Entwicklung des Rechts der Teilnahme - Ausblick auf die seit 1967 geltende Rechtslage - Zusammenfassung - 3. Täterschaft und Teilnahme im englischen Recht. Die Bedeutung der Unterscheidung von principal offender und accessory: Der Täter (principal offender) - Joint principals. Die eigenhändige Verwirklichung des Tatbestandes durch mehrere - Die Beteiligten (accessories) - Die nicht akzessorische Anstiftung (incitement) und die Verabredung zur Deliktsverwirklichung (conspiracy) - Vicarious liability (strafrechtliche Geschäftsherrenhaftung) - Juristische Personen - Zusammenfassung - 3. Teil: Vergleich und Schlussbetrachtung: Überblick - Die Abgrenzung von Täter und Teilnehmer in den verschiedenen Rechten - Unmittelbarer Täter und Mittäter, mittelbarer Täter und Nebentäter - Die Strafbarkeit des Teilnehmers - Grundgedanken europäischer Rechtstradition als Basis für eine Rechtsangleichung? - Anhang 1-3 - Literaturverzeichnis
Aus dem Inhalt: Einführung - Zielsetzung der Arbeit und Vorgehensweise - 1. Teil: Das römische Recht: I. Einleitung - II. Diachronischer Ansatz der Untersuchung - 1. Täterschaft und Teilnahme im Recht der Zwölftafeln: Die Voraussetzungen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit in frührömischer Zeit. Die unmittelbare Täterschaft - Die Tatbegehung durch einen anderen, die Mittäterschaft und die Teilnahme im frühen römischen Recht - Furtum - Ergebnis - 2. Justinianisches Recht: Zeitliche Einordnung des Untersuchungsgegenstandes - Die Haftung des unmittelbaren Täters - Die Beteiligung mehrerer an einer Straftat nach justinianischem Recht - Ergebnis - 2. Teil: Das englische Strafrecht: 1. Die Elemente der Straftat im englischen und walisischen Recht: actus reus und mens rea: Actus reus - Mens rea - Die Strafbarkeit ohne Verschulden und ohne objektive Fahrlässigkeit. Erfolgshaftung (strict liability offences) - Defences: Verteidigungseinreden und der Deliktsaufbau im englischen Strafrecht - 2. Die Strafbarkeit der Beteiligten in der Entwicklung des common law: Die Entwicklungsphase des Rechts der Teilnahme im common law - Die weitere Entwicklung des Rechts der Teilnahme - Ausblick auf die seit 1967 geltende Rechtslage - Zusammenfassung - 3. Täterschaft und Teilnahme im englischen Recht. Die Bedeutung der Unterscheidung von principal offender und accessory: Der Täter (principal offender) - Joint principals. Die eigenhändige Verwirklichung des Tatbestandes durch mehrere - Die Beteiligten (accessories) - Die nicht akzessorische Anstiftung (incitement) und die Verabredung zur Deliktsverwirklichung (conspiracy) - Vicarious liability (strafrechtliche Geschäftsherrenhaftung) - Juristische Personen - Zusammenfassung - 3. Teil: Vergleich und Schlussbetrachtung: Überblick - Die Abgrenzung von Täter und Teilnehmer in den verschiedenen Rechten - Unmittelbarer Täter und Mittäter, mittelbarer Täter und Nebentäter - Die Strafbarkeit des Teilnehmers - Grundgedanken europäischer Rechtstradition als Basis für eine Rechtsangleichung? - Anhang 1-3 - Literaturverzeichnis
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