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Die vorliegende Arbeit entstand im Graduiertenkolleg für Gegenwartsbezogene Orientforschung der Universitäten Erlangen-Nürnberg und Bamberg. Im Rahmen des ursprünglichen Generalthemas »Transformationsprozesse in Gesellschaften des Vorderen Orients zwischen Tradition und Erneuerung in fächerübergreifender Forschung« analysiert der Verfasser aus rechtshistorischer und rechtsvergleichender Perspektive den tiefgreifenden Umbruch, den das traditionelle islamische Stiftungswesen unter dem Einfluß europäischer Rechts- und Staatsvorstellungen im modernen Ägypten erfahren hat.
Der Autor widmet sich
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Produktbeschreibung
Die vorliegende Arbeit entstand im Graduiertenkolleg für Gegenwartsbezogene Orientforschung der Universitäten Erlangen-Nürnberg und Bamberg. Im Rahmen des ursprünglichen Generalthemas »Transformationsprozesse in Gesellschaften des Vorderen Orients zwischen Tradition und Erneuerung in fächerübergreifender Forschung« analysiert der Verfasser aus rechtshistorischer und rechtsvergleichender Perspektive den tiefgreifenden Umbruch, den das traditionelle islamische Stiftungswesen unter dem Einfluß europäischer Rechts- und Staatsvorstellungen im modernen Ägypten erfahren hat.

Der Autor widmet sich zunächst sachlichen und methodischen Vorfragen, namentlich der Wandlungsfähigkeit des islamischen Rechts im allgemeinen sowie der Bedeutung des Stiftungswesens und Ägyptens für die islamische Kulturentwicklung im besonderen. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Darstellung der rechtlichen und der rechtstatsächlichen Entwicklung, die das ägyptische Stiftungswesen im zwanzigsten Jahrhundert durchlaufen hat. Es zeigt sich, wie die Liberalisierung des Grundstücksverkehrs, die auf Druck der britischen Besatzungsmacht erfolgt war, in der traditionell stiftungsfreudigen ägyptischen Gesellschaft zu einer beispiellosen Dynamik der Stiftungstätigkeit führte, die - unter dem Einfluß europäischen Denkens - bald als volkswirtschaftlich schädlich begriffen wurde.

Der ägyptische Staat sah sich daher wiederholt zu tiefen Einschnitten in das klassische religiöse Recht und später, seit dem Übergang zur Republik unter Nasser, auch in das weltliche Zivilrecht und in den Bestand der Stiftungen selbst veranlaßt. Dabei wurde immer wieder auf europäische - gerade auch deutsche und schweizerische - Vorbilder zurückgegriffen. Die historische Analyse wird abgerundet durch eine systematisch-vergleichende Gegenüberstellung des ägyptischen, deutschen und schweizerischen Stiftungsrechts.
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