"Privatautonome Vorsorge" betrifft die rechtliche Vorbereitung auf eine Zeit, in der die eigene Selbstbestimmung nicht mehr möglich ist. Seit vielen Jahrzehnten sind Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen Gegenstand einer intensiven juristischen Debatte. Der Gesetzgeber hat 2009 die Voraussetzungen und Folgen dieser Vorsorgeverfügungen näher geregelt. Doch sind zahlreiche Fragen offen geblieben. Das Werk setzt sich insbesondere unter dem Aspekt der Gestaltung entsprechender Schriftstücke, der Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister und der späteren Auffindbarkeit sowie der Realisierung des eigenen Willens mit diesen Vorsorgeverfügungen als den Instrumenten zu einer selbstbestimmten Vorsorge auseinander. Die Arbeit entstand im Rahmen einer wissenschaftlichen Mitarbeit am Institut für Notarrecht der Juristischen Fakultät in Göttingen, weshalb sie auch unter einem besonderen, praxisbezogenen Blickwinkel angefertigt worden ist.