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Der Bundesgerichtshof hatte in der jüngeren Vergangenheit wiederholt Fallkonstellationen zu entscheiden, in denen Privatpersonen in die staatliche Ermittlungstätigkeit einbezogen waren. Die der Hörfalle-Entscheidung des Großen Senats zugrunde liegende Fallgestaltung, die Zellenkumpan-Konstellationen sowie der Sedlmayr-Fall bilden Beispiele für derartige staatliche Rückgriffe auf private Ermittlungspersonen. Neben der Frage nach der prinzipiellen Zulässigkeit entsprechender Ermittlungsmethoden hatte sich der Bundesgerichtshof insbesondere mit der Verwertbarkeit solcher Ermittlungsergebnisse…mehr

Produktbeschreibung
Der Bundesgerichtshof hatte in der jüngeren Vergangenheit wiederholt Fallkonstellationen zu entscheiden, in denen Privatpersonen in die staatliche Ermittlungstätigkeit einbezogen waren. Die der Hörfalle-Entscheidung des Großen Senats zugrunde liegende Fallgestaltung, die Zellenkumpan-Konstellationen sowie der Sedlmayr-Fall bilden Beispiele für derartige staatliche Rückgriffe auf private Ermittlungspersonen. Neben der Frage nach der prinzipiellen Zulässigkeit entsprechender Ermittlungsmethoden hatte sich der Bundesgerichtshof insbesondere mit der Verwertbarkeit solcher Ermittlungsergebnisse auseinanderzusetzen. Die Lösungen orientieren sich dabei in erster Linie an dem konkreten Einzelfall und stellen umfassende Interessenabwägungen in den Mittelpunkt ihrer Argumentation. Mit dieser Untersuchung wird nunmehr der Versuch unternommen, anhand des Zurechungsgedankens abstrakte Verantwortlichkeitssphären zu definieren und daraus den insoweit maßgeblichen Verwertungsmaßstab abzuleiten. Mit der Frage der Zurechenbarkeit wird dazu auf normative Kriterien abgestellt und ergänzend auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zurückgegriffen.
Autorenporträt
Der Autor: Sebastian Eckhardt, geboren 1976, studierte von 1995 bis 2001 Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg im Breisgau. Im Anschluß an das Erste juristische Staatsexamen war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am dortigen Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht beschäftigt. Nach Referendariat und Zweitem juristischen Staatsexamen 2006 am Kammergericht ist er seit 2007 als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main tätig und dabei schwerpunktmäßig mit dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes befaßt.