Der Bundesgerichtshof hatte in der jüngeren Vergangenheit wiederholt Fallkonstellationen zu entscheiden, in denen Privatpersonen in die staatliche Ermittlungstätigkeit einbezogen waren. Die der Hörfalle-Entscheidung des Großen Senats zugrunde liegende Fallgestaltung, die Zellenkumpan-Konstellationen sowie der Sedlmayr-Fall bilden Beispiele für derartige staatliche Rückgriffe auf private Ermittlungspersonen. Neben der Frage nach der prinzipiellen Zulässigkeit entsprechender Ermittlungsmethoden hatte sich der Bundesgerichtshof insbesondere mit der Verwertbarkeit solcher Ermittlungsergebnisse auseinanderzusetzen. Die Lösungen orientieren sich dabei in erster Linie an dem konkreten Einzelfall und stellen umfassende Interessenabwägungen in den Mittelpunkt ihrer Argumentation. Mit dieser Untersuchung wird nunmehr der Versuch unternommen, anhand des Zurechungsgedankens abstrakte Verantwortlichkeitssphären zu definieren und daraus den insoweit maßgeblichen Verwertungsmaßstab abzuleiten. Mit der Frage der Zurechenbarkeit wird dazu auf normative Kriterien abgestellt und ergänzend auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zurückgegriffen.