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Vera Prechtel betrachtet Private Investigations vor dem Hintergrund der Beschuldigten- und Verteidigerrechte. Eine Abgrenzung der Investigation-Typen erfolgt anhand des Kriteriums der sog. »Weisungsabhängigkeit«. Berücksichtigung finden insbesondere die im VerSanG-E enthaltenen Regelungen.
Interne Erhebungen können eine Chance für die Verteidigung darstellen, zugleich aber u. U. zu einer rechtsstaatlich problematischen Privatisierung von Aufklärungstätigkeit in dem Sinne führen, dass Untersuchungsführer faktisch als Hilfsorgane der Strafverfolgungsbehörden fungieren. Die Arbeit beschäftigt
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Produktbeschreibung
Vera Prechtel betrachtet Private Investigations vor dem Hintergrund der Beschuldigten- und Verteidigerrechte. Eine Abgrenzung der Investigation-Typen erfolgt anhand des Kriteriums der sog. »Weisungsabhängigkeit«. Berücksichtigung finden insbesondere die im VerSanG-E enthaltenen Regelungen.

Interne Erhebungen können eine Chance für die Verteidigung darstellen, zugleich aber u. U. zu einer rechtsstaatlich problematischen Privatisierung von Aufklärungstätigkeit in dem Sinne führen, dass Untersuchungsführer faktisch als Hilfsorgane der Strafverfolgungsbehörden fungieren. Die Arbeit beschäftigt sich im Kern mit der Frage, (ab) wann Private Investigations (aufgrund diverser Anreizregelungen, Vorgaben hinsichtlich der Investigation-Durchführung sowie undurchsichtiger Beschlagnahmeschutzvorschriften) als bedenkliche »Kooperationsphänomene«, welche mit rechtsstaatlichen Mindeststandards konfligieren, zu klassifizieren sind und wie dieser Malaise zufriedenstellend entgegengetreten werden kann.
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Autorenporträt
Vera Prechtel studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und absolvierte 2021 die Erste Juristische Prüfung. Bereits während des Studiums richtete sie ihren Fokus auf das Strafrecht; den Schwerpunktbereich Kriminalwissenschaften schloss sie mit der Gesamtnote 'sehr gut' ab. 2022 wurde sie mit einer wirtschaftsstrafrechtlichen Arbeit promoviert; promotionsbegleitend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Boutique-Kanzlei für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht in München tätig und übernahm Lehraufträge im Strafrecht und Öffentlichen Recht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Im Anschluss an die Promotion widmete sie sich dem Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Nürnberg. Hierbei sammelte sie praktische Erfahrungen durch die Mitarbeit in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf und war fortwährend als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich des Strafrechts tätig. Seit 2023 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen und arbeitet in einer ausschließlich auf Strafrecht spezialisierten Kanzlei in Nürnberg als Strafverteidigerin.