In Anbetracht der bestehenden Freiräume der externen Rechnungslegung von Unternehmen werden auch in Deutschland zunehmend Institutionen diskutiert, denen die (einheitliche) Auslegung von Rechnungslegungs-Generalnormen zur Aufgabe gemacht werden soll. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Möglichkeiten und Grenzen der (verbindlichen) Festlegung von Rechnungslegungsnormen durch private Rechnungslegungskommissionen, d.h. privatrechtlich organisierte, auf Dauer angelegte, innerhalb eines mehr oder weniger fest vorgegebenen institutionellen Rahmens kontinuierlich tätige Expertengruppen, zu untersuchen.