Mit zunehmendem Verschwimmen von Individual- und Massenkommunikation stellt sich die Frage nach der Grenze zwischen Öffentlichkeit und Privatheit neu. Der Gesetzgeber ist auf europäischer und nationaler Ebene gefordert, mit der Komplexität und Geschwindigkeit der technischen Entwicklung Schritt zu halten und rechtliche Regelungen zu schaffen, die auch unter den neuen technischen Entwicklungen die widerstreitenden Interessen zwischen Medien- und Informationsfreiheit einerseits und dem Schutz von Persönlichkeitsrechten, Urheber(verwertungs)interessen und Datenschutzrechten andererseits ausbalancieren. Wie das Datenschutz- und Medienrecht auf diese Herausforderung reagiert, wurde im Rahmen des vom Forschungsinstitut für das Recht elektronischer Massenmedien veranstalteten 14. Rundfunkforums anhand folgender Fragestellungen diskutiert:
-Hat die DSGVO zu einem Strukturwandel beim Schutz personenbezogener Daten geführt?
-Welchen Privatheitsschutz gewährt das Mediengesetz?
-Welche Daten dürfen Medien sammeln und verarbeiten?
-Welche Grenzen setzt das Datenschutzrecht der Bildberichterstattung?
-Wie weit schützt das Datenschutzrecht im Speziellen Jugendliche vor der Informationspreisgabe durch sie selbst oder durch andere?
-Welche Neuerungen werden mit dem Entwurf der e-privacy-Verordnung angedacht?
-Hat die DSGVO zu einem Strukturwandel beim Schutz personenbezogener Daten geführt?
-Welchen Privatheitsschutz gewährt das Mediengesetz?
-Welche Daten dürfen Medien sammeln und verarbeiten?
-Welche Grenzen setzt das Datenschutzrecht der Bildberichterstattung?
-Wie weit schützt das Datenschutzrecht im Speziellen Jugendliche vor der Informationspreisgabe durch sie selbst oder durch andere?
-Welche Neuerungen werden mit dem Entwurf der e-privacy-Verordnung angedacht?