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Zum WerkDie Privatinsolvenz ist längst zum Massengeschäft geworden: Weit mehr als 100.000 Schuldner begeben sich pro Jahr ins Verfahren und hoffen, nach sechs Jahren schuldenfrei zu sein. Aber nicht nur für Schuldner und ihre Berater ist eine genaue Kenntnis der Materie unverzichtbar. Auch der Vermieter und der Arbeitgeber des Schuldners sowie Personen, denen der Schuldner unterhaltsverpflichtet ist, sind gezwungen, sich detailliert mit der Privatinsolvenz zu befassen.Mittlerweile hat sich die Privatinsolvenz fest etabliert. Der BGH hat zu wesentlichen Fragen Stellung genommen und die…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkDie Privatinsolvenz ist längst zum Massengeschäft geworden: Weit mehr als 100.000 Schuldner begeben sich pro Jahr ins Verfahren und hoffen, nach sechs Jahren schuldenfrei zu sein. Aber nicht nur für Schuldner und ihre Berater ist eine genaue Kenntnis der Materie unverzichtbar. Auch der Vermieter und der Arbeitgeber des Schuldners sowie Personen, denen der Schuldner unterhaltsverpflichtet ist, sind gezwungen, sich detailliert mit der Privatinsolvenz zu befassen.Mittlerweile hat sich die Privatinsolvenz fest etabliert. Der BGH hat zu wesentlichen Fragen Stellung genommen und die Privatinsolvenz zu einer facettenreichen Spezial-Materie entwickelt. In der Praxis haben sich bei der Abwicklung dieser Verfahren Usancen herausgebildet, die sich nicht aus dem Gesetz entnehmen lassen.Vorteile auf einen Blick- unverzichtbarer Ratgeberteil- fundiert, übersichtlich und verständlich erläutert- wertvolle Übersichten, Praxistipps und MusterZur NeuauflageZentrales Thema der Neuauflage istdie Reform des Privatinsolvenzrechts (Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte), die am 1.7.2014 in Kraft tritt.Die Neuauflage des Werkes orientiert sich an der neuen Rechtslage, stellt aber, soweit für Altfälle relevant, auch die alte Rechtslage dar.Die Schwerpunkte des Buches sind:- Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens- Verschärfung der Restschuldbefreiungs-Versagungsgründe- Erweiterung der von der Restschuldbefreiung ausgenommenen Forderungen (§ 302 InsO)- Insolvenzverwalter statt Treuhänder in der eröffneten Verbraucherinsolvenz- Insolvenzanfechtung in der Verbraucherinsolvenz- Erweiterung der Gestaltungsmöglichkeiten für Verbraucherschuldner, insbesondere: InsolvenzplanZum AutorDr. Andreas Schmidt ist Richter am Insolvenzgericht Hamburg und hat die Entwicklung auch der Privatinsolvenz von Anfang an begleitet. Er ist in der Rechtsanwalts- und Mitarbeiterschulung tätig, ist wissenschaftlicher Leiter der DüsseldorferInsolvenztage sowie erster Vorsitzender des Norddeutschen Insolvenzforums e.V.ZielgruppeFür Schuldner, Schuldnerberater, Richter, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher, Anwälte und Steuerberater.
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