Die Privatisierung von Staatsaufgaben hat zunehmend völkerrechtliche Brisanz. Immer häufiger erstreckt sie sich auf hoheitliche Kernfunktionen, deren Wahrnehmung völkerrechtlichen Bindungen unterliegt. Nicht nur in den Konflikten in Afghanistan und im Irak führen zehntausende private Sicherheits- und Militärdienstleister Unterstützungs- und Kampfhandlungen für die Streitkräfte durch. Die sich intensivierende Privatisierung staatlicher Funktionen führt auch im Justiz- und Polizeiwesen zu neuen Fragestellungen, deren Dringlichkeit bei der Verletzung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts durch nichtsstaatliche Akteure deutlich wird.
Vor diesem Hintergrund ermittelt Alexander Kees Grenzen und Konsequenzen der Privatisierung von Staatsaufgaben im Völkerrecht. Hierfür geht er den Verantwortlichkeiten nach, denen Staaten bei der Privatisierung ihrer Aufgaben unterliegen. Dazu zeigt er zum einen Voraussetzungen und Umfang der Zurechnung von Völkerrechtsverletzungen auf, die im Zuge der Wahrnehmung von Staatsaufgaben durch private Dienstleistungsunternehmen begangen werden. Zum anderen untersucht der Autor, inwieweit das Völkerrecht dieser Entwicklung Grenzen setzt. Dabei kommen nicht nur Privatisierungsverbote in einzelnen Kernbereichen hoheitlicher Funktionen in Betracht. Schranken können sich auch aus Sorgfalts-, Kontroll- und Organisationspflichten ergeben, die der Übertragung staatlicher Funktionen auf nichtstaatliche Akteure im Einzelfall entgegenstehen.
Vor diesem Hintergrund ermittelt Alexander Kees Grenzen und Konsequenzen der Privatisierung von Staatsaufgaben im Völkerrecht. Hierfür geht er den Verantwortlichkeiten nach, denen Staaten bei der Privatisierung ihrer Aufgaben unterliegen. Dazu zeigt er zum einen Voraussetzungen und Umfang der Zurechnung von Völkerrechtsverletzungen auf, die im Zuge der Wahrnehmung von Staatsaufgaben durch private Dienstleistungsunternehmen begangen werden. Zum anderen untersucht der Autor, inwieweit das Völkerrecht dieser Entwicklung Grenzen setzt. Dabei kommen nicht nur Privatisierungsverbote in einzelnen Kernbereichen hoheitlicher Funktionen in Betracht. Schranken können sich auch aus Sorgfalts-, Kontroll- und Organisationspflichten ergeben, die der Übertragung staatlicher Funktionen auf nichtstaatliche Akteure im Einzelfall entgegenstehen.
"Die Lektüre dieser Arbeit ist ein Genuss. Dogmatisch sorgfältig und differenziert, jedoch nicht so überziseliert, dass die Ergebnisse nicht mehr transnational vermittelbar wären. Sie ist ausserordentlich klar gegliedert, saubere Begriffsklärung, auf gut recherchierter empirischer Grundlage, durchgängig überzeugend argumentiert und flüssig geschrieben. Durch kluge Auswahl der problematischen Aspekte und durch Beschränkung ist sie nicht überbordend, sondern fokussiert. [...] Schliesslich bietet die Arbeit durch die Zusammenschau und Verknüpfung der Teilrechtsgebiete Staatenhaftung, Menschenrechtsschutz und IHL der These der Fragmentierung des Völkerrechts akademisch Gegensteuer." Prof. Dr. Anne Peters, in: Archiv des Völkerrechts, Bd. 46, 4/2008