Privatisierungen im Strafvollzug werden in der gegenwärtigen Diskussion aus liberaler Perspektive gemeinhin befürwortet. Auf der anderen Seite stehen empirisch-soziologische kritische Ansätze, die sich gegen Privatisierungen aussprechen. Generell wird der Diskurs jedoch weitgehend ahistorisch und unter Ausblendung langfristiger, übergeordneter Entwicklungen geführt. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wird der Ansatz des amerikanischen Rechtswissenschaftlers Malcom M. Feeley in das Konzept der Macht nach Michel Foucault eingebunden und vor dem Hintergrund dieses Theorierahmens in einem historischen Längsschnitt die Durchführung kriminalrechtlicher Sanktionen betrachtet. Dabei wird sichtbar, dass die bislang von Befürwortern und Gegnern angebotenen Ansätze sich zur Erklärung von Privatisierungstendenzen im Strafvollzug als nur eingeschränkt erhellend erweisen. Die höchste Schärfe bietet hier das vereinigende Konzept aus den Ansätzen von Feeley und Foucault und es zeigt sich, dass Privatisierungen nicht zu einer Reduzierung der Kontrolldichte führen, sondern das Vehikel staatlicher Machtausdehnung sind.
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