Die verschiedenen Abgrenzungskriterien zwischen privaten und öffentlichen Platzierungen von Anlageinstrumenten sind im schweizerischen Primärkapitalmarktrecht stark fragmentiert und aus historischen Gründen wenig aufeinander abgestimmt. Unter Berücksichtigung der entsprechenden Bestimmungen der EU sowie der USA versucht Beat D. Speck diese einer einheitlichen Auslegung zuzuführen. Ferner geht er auf die Rechtsfolgen fehlerhafter Privatplatzierungen ein und zeigt mögliche Wege für rechtssichere Privatplatzierungen auf.