Marktplatzangebote
2 Angebote ab € 35,00 €
  • Gebundenes Buch

Das Recht der Sozialleistungen sowie das Privatrecht treffen vielfältig aufeinander, teilweise weil sie gleiche oder ergänzende Aufgaben haben (z. B. Sozialhilfe und Unterhaltsrecht), teilweise ist das Aufeinandertreffen mehr oder weniger zufällig (z. B. Zulässigkeit sog. Behindertentestamente). Die grundlegende Arbeit von Deinert untersucht die dahinterliegenden Strukturprinzipien in geltendem Recht und systematisiert deren gegenseitige Begrenzungen. Die Untersuchung legt dabei das Akzeptanzprinzip (Akzeptanz bürgerlich-rechtlicher Rechtssubjekte, -objekte und -verhältnisse, Respektierung…mehr

Andere Kunden interessierten sich auch für
Produktbeschreibung
Das Recht der Sozialleistungen sowie das Privatrecht treffen vielfältig aufeinander, teilweise weil sie gleiche oder ergänzende Aufgaben haben (z. B. Sozialhilfe und Unterhaltsrecht), teilweise ist das Aufeinandertreffen mehr oder weniger zufällig (z. B. Zulässigkeit sog. Behindertentestamente).
Die grundlegende Arbeit von Deinert untersucht die dahinterliegenden Strukturprinzipien in geltendem Recht und systematisiert deren gegenseitige Begrenzungen. Die Untersuchung legt dabei das Akzeptanzprinzip (Akzeptanz bürgerlich-rechtlicher Rechtssubjekte, -objekte und -verhältnisse, Respektierung bürgerlicher Rechtsgeschäfte) wie das Vermögenswertprinzip (Behandlung sozialrechtlicher Positionen im bürgerlichen Rechtsverkehr als Vermögenswerte) frei.
Die Begrenzungen sind dabei den Strukturprinzipien einzelner Sozialrechtsbereiche geschuldet, dienen der Effektivierung des sozialen Schutzanliegens, liegen im Interesse der Verwaltungspraktikabilität oder dienen dem Schutz der Finanzierungsgrundlagen der Arbeitsförderung sowie der Sozialhilfe/Grundsicherung. Die Brauchbarkeit der gefundenen Prinzipien für die Lösung praktischer Probleme wird an Beispielen aufgezeigt.
Autorenporträt
Dr. jur. Olaf Deinert (l.), Professor für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Göttingen, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht.