Die Insolvenzrechte der westeuropäischen Staaten sind seit Jahrzehnten einer ständigen Reformdiskussion unterworfen. Unzureichende Konkursmassen zwingen die europäischen Gesetzgeber zu tiefgreifenden Reformen. Als Veranlasser des «Konkurs des Konkurses» werden vor allem die privilegierten Gläubiger angesehen, da die Konkursmassen durch Kreditsicherheiten und Vorrechte ausgezehrt und vorabverteilt sind. Erklärtes Ziel der westeuropäischen Insolvenzrechtsreformen ist daher, dem konkursrechtlichen Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung wieder Geltung zu verschaffen.
Die vorliegende Darstellung setzt sich rechtsgeschichtlich und rechtsvergleichend mit den Privilegienordnungen des deutschen, österreichischen, französischen und englischen Konkursrechts, deren Reformen sowie deren Berechtigung auseinander. Die Untersuchung bezieht sich auf alle Gläubigergruppen, die nicht zu den einfachen, ungesicherten Gläubigern gehören. Dies gilt insbesondere für die große Gruppe der dinglich gesicherten Gläubiger.
Die vorliegende Darstellung setzt sich rechtsgeschichtlich und rechtsvergleichend mit den Privilegienordnungen des deutschen, österreichischen, französischen und englischen Konkursrechts, deren Reformen sowie deren Berechtigung auseinander. Die Untersuchung bezieht sich auf alle Gläubigergruppen, die nicht zu den einfachen, ungesicherten Gläubigern gehören. Dies gilt insbesondere für die große Gruppe der dinglich gesicherten Gläubiger.