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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, , Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Für die Leistungshöhe der Versicherung muss also die Pflegebedürftigkeit festgestellt werden,wobei man sich der anhand von Schätzungsmethoden arbeitenden Prüfer oder Sachverständigenstützen muss, weshalb deren Urteile objektiv und einflußfrei zustande kommen sollten.Ob man dabei die unbedingt nötigen "geschätzten" Hilfe-Zeiten als Maßstab nimmt oder einPunkte-Bewertungssystem vorzieht, unterliegt der Wahl der Versicherung und dem Eindruckdes bestimmenden Experten- und…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, , Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Für die Leistungshöhe der Versicherung muss also die Pflegebedürftigkeit festgestellt werden,wobei man sich der anhand von Schätzungsmethoden arbeitenden Prüfer oder Sachverständigenstützen muss, weshalb deren Urteile objektiv und einflußfrei zustande kommen sollten.Ob man dabei die unbedingt nötigen "geschätzten" Hilfe-Zeiten als Maßstab nimmt oder einPunkte-Bewertungssystem vorzieht, unterliegt der Wahl der Versicherung und dem Eindruckdes bestimmenden Experten- und Behörden-Gremiums über die Richtigkeit der Abbild-Treueund des "besseren Systems". Hierzu werden einige Ausführungen gemacht, wobei gravierendder Unterschied der gesetzlichen Pflege- zur Unfallversicherung darin besteht, dass die wissenschaftlicheBasis der Pflegeversicherung derzeit nicht ohne ernsthafte Kritik an der Zeitbemessungist und in Zukunft so nicht mehr vergleichbar ist, weil das Bewertungssystem geändertwurde und die Pflegebedürftigkeit zugleich mehr Aspekte, darunter psychopathischeund dementielle, berücksichtigt. Aber auch hier zeichnen sich Verbesserungsnotwendigkeitenab. Ganz anders ist die Basis bei der Unfallversicherung, hier setzt der ärztliche Verstand anden konkreten diagnostizierbaren Funktionseinbußen an und man hat langjährige Erfahrung inder Beobachtung der dazu entstandenen tatsächlichen Funktionseinbußen in einer Art Normverarbeitet. Das lässt sich an einem Fall demonstrieren, wo direkt die Methode der Pflegeversicherungnach SGB XI mit der von SGB VII/IX angewendet wurde.Derzeit sind hauptsächlich statistische Daten aus Pflegeeinrichtungen ermittelt und dann hierdie Methoden in der Prüfung. Das Kollektiv in der Vielzahl der daheim oder ambulant gepflegtenPersonen ist wegen der gewaltigen Streuung und Veränderlichkeit für eine wissenschaftlicheAnalyse ungünstig groß und verschieden, aber es scheint, dass die Qualifikationder Prüfer ohne Zweifel zu verbessern wäre, zumal in den letzten Jahren Weiterbildungstättensich aufgetan haben, die für den Prüfzweck "Pflegebedürftigkeit" ausbilden und Prüfzeugnisseerteilen, die weder genormt sind noch einer staatlichen Überwachung unterliegen. DieserSchwachpunkt muss beseitigt werden, um das Vertrauen in die Methodik zu erhalten oderwieder herzustellen, ein Grundanliegen der Sozialpolitik und darin der Würde des Menschen,die so mancher bedroht sieht durch Pflegebedürftigkeit, deren Feststellung und schließlich amFakt, im Pflegeheim zu sterben. Messen kann man diese seelischen Belange nicht.