Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Umweltwissenschaften, Johannes Kepler Universität Linz (Sozial- und Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
In Oberösterreich beträgt der jährliche Klärschlammanfall aus kommunalen Anlagen rund 33.000 t, der zu 99,7 % den gültigen gesetzlichen Anforderungen zur landwirtschaftlichen Verwertung entspricht. 40 % werden tatsächlich auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht. In dieser Arbeit wird ein detaillierter Überblick der gesetzlichen Rahmenbedingungen der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung in der EU und in Österreich gegeben.
Breiten Raum nehmen auch die Vorschläge der EU zur Überarbeitung der EU-Klärschlammrichtlinie 86/278/EWG ein. Gute Klärschlammqualität definiert sich durch ausreichenden Nährstoffgehalt, seuchenhygienische Unbedenklichkeit und minimierte Schadstoffgehalte. Ausführlich diskutiert werden die Gehalte an Schwermetallen, AOX, Tensiden, Phthalaten, PCBs, PAHs, Dioxinen, hormonell wirksame Substanzen, Arzneimittelwirkstoffen und radioaktiven Stoffen sowie in Klärschlamm mögliche Krankheitserreger. Die Arbeit macht Vorschläge zur Schadstoffminimierung durch konsequentere Umsetzung einer Vielzahl bestehender gesetzlicher Maßnahmen und zur Qualitätskontrolle.
Aus dem Blickwinkel des nachhaltigen Bodenschutzes werden als Vorsorgewerte für Schwermetallgehalte in Böden vorgeschlagen: Kupfer 60 100 mg/kg, Zink 150 300 mg/kg, Chrom 50 100 mg/kg, Nickel 50 60 mg/kg, Blei 50 100 mg/kg, Cadmium 0,7 1 mg/kg, Quecksilber 0,5 1 mg/kg. Als Gesamtfracht pro Hektar und Jahr für alle Belastungen: Kupfer 500 g, Zink 1500 g, Chrom 200 g, Nickel 100 g, Blei 200 g, Cadmium 5 g, Quecksilber 2,5 g sowie ein Stufenplan für eine weitere Absenkung der Klärschlammgrenzwerte in Richtung Bodengrenzwerte mit einem ersten verpflichtenden Schritt bis zum Jahr 2004 wo bei Kupfer 300 mg/kg, Zink 1000 mg/kg, Chrom 100 mg/kg, Nickel 50 mg/kg, Blei 100 mg/kg, Cadmium 2mg/kg und Quecksilber 2 mg/kg, jeweils in der Trockensubstanz angestrebt werden könnten. Eines der vordringlichsten Anliegen ist die Harmonisierung der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen in den Bundesländern. Ohne eine österreichweit einheitliche Regelung ist unsere Verhandlungsposition in Brüssel enorm geschwächt. Die Möglichkeiten eines Kompromisses werden vor dem Hintergrund der EU-Richtlinie neu aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
1.EINLEITUNG1
2.PROBLEMSTELLUNG UND BEGRIFFSABGRENZUNG3
3.GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN7
3.1KLÄRSCHLAMMREGELUNG DURCH DIE EUROPÄISCHE UNION7
3.1.1Richtlinie 86/278/EWG EG-Klärschlammrichtlinie 7
3.1.2 EG-Klärschlammrichtlinie im Überblick10
3.2KLÄRSCHLAMMREGELUNGEN IN ÖSTERREICH11
3.2.1Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen11
3.2.2Rechtsvorschriften des Bundes12
3.2.2.1Abfallwirtschaftsgesetz12
3.2.2.2Deponieverordnung13
3.2.2.3Wasserrechtsgesetz14
3.2.2.4Lebensmittelgesetz14
3.2.2.5Düngemittelgesetz15
3.2.2.6Forstgesetz15
3.2.2.7Chemikaliengesetz15
3.2.3Rechtsvorschriften des Landes Oberösterreichs16
3.2.4Bodenschutz- bzw. Klärschlammgesetzgebung in den Bundesländern19
4.KLÄRSCHLAMMAUFKOMMEN IN OBERÖSTERREICH25
4.1ZUR SITUATION DES KLÄRSCHLAMMAUFKOMMENS INOBERÖSTERREICH26
4.2KLÄRSCHLAMMQUALITÄT28
4.2.1Allgemeines28
4.2.2Pflanzennährstoffe im Klärschlamm29
4.2.3Vergleich der Nährstoffgehalte von Klärschlamm und Wirtschaftsdünger33
4.2.4Schwermetalle im Klärschlamm33
4.3VERWERTUNGS- UND ENTSORGUNGSMÖGLICHKEITEN VON KLÄRSCHLAMM42
4.3.1Methoden zur Behandlung von Klärschlamm43
4.3.1.1Stabilisierung von Klärschlamm44
4.3.1.2Mechanische Abtrennung des Schlammwassers44
4.3.1.3Thermische Behandlung von Klärschlamm46
4.3.1...
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In Oberösterreich beträgt der jährliche Klärschlammanfall aus kommunalen Anlagen rund 33.000 t, der zu 99,7 % den gültigen gesetzlichen Anforderungen zur landwirtschaftlichen Verwertung entspricht. 40 % werden tatsächlich auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht. In dieser Arbeit wird ein detaillierter Überblick der gesetzlichen Rahmenbedingungen der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung in der EU und in Österreich gegeben.
Breiten Raum nehmen auch die Vorschläge der EU zur Überarbeitung der EU-Klärschlammrichtlinie 86/278/EWG ein. Gute Klärschlammqualität definiert sich durch ausreichenden Nährstoffgehalt, seuchenhygienische Unbedenklichkeit und minimierte Schadstoffgehalte. Ausführlich diskutiert werden die Gehalte an Schwermetallen, AOX, Tensiden, Phthalaten, PCBs, PAHs, Dioxinen, hormonell wirksame Substanzen, Arzneimittelwirkstoffen und radioaktiven Stoffen sowie in Klärschlamm mögliche Krankheitserreger. Die Arbeit macht Vorschläge zur Schadstoffminimierung durch konsequentere Umsetzung einer Vielzahl bestehender gesetzlicher Maßnahmen und zur Qualitätskontrolle.
Aus dem Blickwinkel des nachhaltigen Bodenschutzes werden als Vorsorgewerte für Schwermetallgehalte in Böden vorgeschlagen: Kupfer 60 100 mg/kg, Zink 150 300 mg/kg, Chrom 50 100 mg/kg, Nickel 50 60 mg/kg, Blei 50 100 mg/kg, Cadmium 0,7 1 mg/kg, Quecksilber 0,5 1 mg/kg. Als Gesamtfracht pro Hektar und Jahr für alle Belastungen: Kupfer 500 g, Zink 1500 g, Chrom 200 g, Nickel 100 g, Blei 200 g, Cadmium 5 g, Quecksilber 2,5 g sowie ein Stufenplan für eine weitere Absenkung der Klärschlammgrenzwerte in Richtung Bodengrenzwerte mit einem ersten verpflichtenden Schritt bis zum Jahr 2004 wo bei Kupfer 300 mg/kg, Zink 1000 mg/kg, Chrom 100 mg/kg, Nickel 50 mg/kg, Blei 100 mg/kg, Cadmium 2mg/kg und Quecksilber 2 mg/kg, jeweils in der Trockensubstanz angestrebt werden könnten. Eines der vordringlichsten Anliegen ist die Harmonisierung der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen in den Bundesländern. Ohne eine österreichweit einheitliche Regelung ist unsere Verhandlungsposition in Brüssel enorm geschwächt. Die Möglichkeiten eines Kompromisses werden vor dem Hintergrund der EU-Richtlinie neu aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
1.EINLEITUNG1
2.PROBLEMSTELLUNG UND BEGRIFFSABGRENZUNG3
3.GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN7
3.1KLÄRSCHLAMMREGELUNG DURCH DIE EUROPÄISCHE UNION7
3.1.1Richtlinie 86/278/EWG EG-Klärschlammrichtlinie 7
3.1.2 EG-Klärschlammrichtlinie im Überblick10
3.2KLÄRSCHLAMMREGELUNGEN IN ÖSTERREICH11
3.2.1Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen11
3.2.2Rechtsvorschriften des Bundes12
3.2.2.1Abfallwirtschaftsgesetz12
3.2.2.2Deponieverordnung13
3.2.2.3Wasserrechtsgesetz14
3.2.2.4Lebensmittelgesetz14
3.2.2.5Düngemittelgesetz15
3.2.2.6Forstgesetz15
3.2.2.7Chemikaliengesetz15
3.2.3Rechtsvorschriften des Landes Oberösterreichs16
3.2.4Bodenschutz- bzw. Klärschlammgesetzgebung in den Bundesländern19
4.KLÄRSCHLAMMAUFKOMMEN IN OBERÖSTERREICH25
4.1ZUR SITUATION DES KLÄRSCHLAMMAUFKOMMENS INOBERÖSTERREICH26
4.2KLÄRSCHLAMMQUALITÄT28
4.2.1Allgemeines28
4.2.2Pflanzennährstoffe im Klärschlamm29
4.2.3Vergleich der Nährstoffgehalte von Klärschlamm und Wirtschaftsdünger33
4.2.4Schwermetalle im Klärschlamm33
4.3VERWERTUNGS- UND ENTSORGUNGSMÖGLICHKEITEN VON KLÄRSCHLAMM42
4.3.1Methoden zur Behandlung von Klärschlamm43
4.3.1.1Stabilisierung von Klärschlamm44
4.3.1.2Mechanische Abtrennung des Schlammwassers44
4.3.1.3Thermische Behandlung von Klärschlamm46
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