Die Harmonisierung des Verbraucherschutzrechts wird von der Europäischen Kommission als einer der wesentlichen Faktoren zur Erreichung eines vollendeten Binnenmarkts angesehen. Gegenstand dieser Dissertation ist die umfassende Aufarbeitung der am 10.10.2011 vom Rat der Europäischen Union verabschiedeten Richtlinie über die Rechte der Verbraucher, kurz bezeichnet als "Verbraucherrechterichtlinie". In dieser Richtlinie gehen die Fernabsatzrichtlinie und die Haustürgeschäfterichtlinie auf. Im Unterschied zu ihren Vorgängern schafft die Verbraucherrechterichtlinie neben einer horizontalen Harmonisierung der vorvertraglichen Informationspflichten für Verbraucherverträge eine weitgehende Vollharmonisierung in Bezug auf die Bestimmungen über Fernabsatzverträge und Haustürgeschäfte sowie über sonstige Verbraucherrechte.