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Nachbarschaftsstreitigkeiten gewinnen in einer immer enger zusammenrückenden Gesellschaft mehr und mehr an Bedeutung. Und das in verschiedenster Hinsicht: Ein äußerst musikalischer Nachbar, der in seiner Wohnung nahezu rund um die Uhr Klavier spielt, kann genauso lästig sein wie ein Nachbar, der nur zur Entspannung auf seinem Balkon raucht. Auch fremde, auf die Liegenschaft eindringende Tiere oder Bälle werden von vielen Grundstückseigentümern als störend empfunden. Darüber hinaus steigt das Bedürfnis der Österreicher nach einem "Recht auf Licht", wenn Bäume und Pflanzen des Nachbarn Schatten…mehr

Produktbeschreibung
Nachbarschaftsstreitigkeiten gewinnen in einer immer enger zusammenrückenden Gesellschaft mehr und mehr an Bedeutung. Und das in verschiedenster Hinsicht: Ein äußerst musikalischer Nachbar, der in seiner Wohnung nahezu rund um die Uhr Klavier spielt, kann genauso lästig sein wie ein Nachbar, der nur zur Entspannung auf seinem Balkon raucht. Auch fremde, auf die Liegenschaft eindringende Tiere oder Bälle werden von vielen Grundstückseigentümern als störend empfunden. Darüber hinaus steigt das Bedürfnis der Österreicher nach einem "Recht auf Licht", wenn Bäume und Pflanzen des Nachbarn Schatten auf den eigenen Grund werfen. Diesen und noch anderen Beeinträchtigungen versucht
364 ABGB als zentrale Norm des privaten Nachbarrechts Herr zu werden. Voraussetzungen wie die Ortsüblichkeit und Wesentlichkeit von Immissionen und Nutzungsbeeinträchtigungen spielen dabei eine große Rolle. Die vorliegende Arbeit widmet sich nicht nur diesen Fragestellungen, sondern erklärt die Probleme des
364 ABGB in weitgehend vollständiger Weise.
Autorenporträt
Mag. Thomas Grandits, geboren 1993 in Güssing, absolvierte die Matura mit ausgezeichnetem Erfolg am Bundesgymnasium Fürstenfeld. Danach begann er das Studium der Rechtswissenschaften an der Paris-Lodron-Universität Salzburg, welches er im Jänner 2016 abschloss. Nunmehr ist er Rechtspraktikant im Landesdienst.