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Befristete Arbeitsverhältnisse werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer auf bestimmte Zeit abgeschlossen. Eine Befristung kann in bestimmten Branchen, wie bei Saisonbetrieben oder für die Vertretung von in Karenz befindlichen Arbeitnehmern, durchaus sinnvoll und für beide Seiten vorteilhaft sein. Das entscheidende Merkmal derartiger Arbeitsverhältnisse ist das automatische Ende mit dem Ablauf der im Vorhinein vereinbarten Vertragsdauer, ohne dass eine der Vertragsparteien eine Auflösungserklärung abgeben muss. Befristete Arbeitsverhältnisse sind vor dem Hintergrund des…mehr

Produktbeschreibung
Befristete Arbeitsverhältnisse werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer auf bestimmte Zeit abgeschlossen. Eine Befristung kann in bestimmten Branchen, wie bei Saisonbetrieben oder für die Vertretung von in Karenz befindlichen Arbeitnehmern, durchaus sinnvoll und für beide Seiten vorteilhaft sein. Das entscheidende Merkmal derartiger Arbeitsverhältnisse ist das automatische Ende mit dem Ablauf der im Vorhinein vereinbarten Vertragsdauer, ohne dass eine der Vertragsparteien eine Auflösungserklärung abgeben muss. Befristete Arbeitsverhältnisse sind vor dem Hintergrund des Arbeitnehmerschutzgedankens bedenklich. Um etwaige Umgehungen hintanzuhalten, erließ die Europäische Union die Befristungsrichtlinie 1999/70/EG. Im deutschen Arbeitsrecht regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz befristete Arbeitsverhältnisse. Dieses Gesetz hat unter anderem zum Ziel, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverhältnisse festzulegen und setzt die EG-Richtlinie über befristete Arbeitsverhältnisse in nationales Recht um. In Österreich gibt es ein solches Gesetz derzeit nicht; zahlreiche Diskussionen auf politischer Ebene sind über die Einführung eines solchen im Gange.
Autorenporträt
Promovierte Wirtschaftsjuristin, Tätigkeitsbereich u.a. im außeruniversitären Bereich in der Erwachsenenbildung.