Die Änderung von Betriebsstrukturen bis hin zu Betriebsstillegungen und Massenentlassungen sind klassische unternehmerische Optionen. Das Betriebsverfassungsrecht gibt dem Betriebsrat hierbei die Möglichkeit, mit den Mitteln des Sozialplans und des Interessenausgleichs eine einseitig an den Arbeitgeberinteressen orientierte Betriebsänderung zu vermeiden bzw. deren soziale Folgen zu mildern.
Typischerweise konzentriert sich die Auseinandersetzung der Betriebsparteien auf die Ausgestaltung des Sozialplans. Dabei werden die Präventionsmöglichkeiten, die der Interessenausgleich eröffnet, oft vernachlässigt. Obwohl mit dem Interessenausgleich viele Personengruppen in Berührung kommen können (Arbeitgeber, Betriebsrat, Arbeitnehmer, Einigungsstelle, Arbeitsgericht, Insolvenzverwalter, Landesarbeitsamt), sind die Kenntnisse über dessen Verfahren und seine Auswirkungen gering. Gerade den Betriebsräten obliegt es, sich über die Gestaltungsmöglichkeiten des Interessenausgleichs zu informieren. Aber auch der Insolvenzverwalter kann mit dem Interessenausgleich unter dem Aspekt des Kündigungsschutzrechts einen Nutzen erzielen. Diese Arbeit gibt Antworten auf teils offene, teils umstrittene Fragen aus der Praxis für die Praxis. Der Wert der Arbeit wurde durch die jüngste Reform des BetrVerfG in keinster Weise gemindert.
Inhaltsübersicht:
I. Einleitung
1. Zweck und Bedeutung des Interessenausgleichs
2. Welche Probleme hat der Interessenausgleich?
II. Abgrenzung von Interessenausgleich und Sozialplan
1. Bedeutung der Abgrenzung
2. Gegenstand und Verhältnis von Interessenausgleich und Sozialplan
3. Neue Grenzlinie durch §§ 254 ff. SGB III
4. Möglichkeit gemeinsamer Verfahren und Urkunden
III. Verfahren beim Interessenausgleich
1. Innerbetrieblicher Ausgleich
2. Einschaltung des Präsidenten des Landesarbeitsamtes
3. Anrufung der Einigungsstelle
IV. Bindungswirkung und Rechtsnatur des Interessenausgleichs
1. Der Interessenausgleich, ein stumpfes Schwert ?
2. Inhalt und Grenzen der Bindungswirkung
3. Interessenausgleich in Form einer freiwilligen Betriebsvereinbarung
4. Beendigung der Bindungswirkung
V. Nachteilsausgleich gemäß § 113 BetrVG
1. Einführung
2. Abgrenzung § 113 Abs. 1 und Abs. 3 BetrVG
3. Anwendbarkeit des § 113 Abs. 3 BetrVG bei Sozialplänen
4. § 113 Abs. 1 BetrVG: Der "zwingende Grund"
5. Zur Höhe des Anspruchs auf Nachteilsausgleich
VI. Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrats zur Sicherung des Interessenausgleichsverfahrens
1. Problemstellung
2. Verfügungsanspruch des Betriebsrats
3. Unvereinbarkeit der Untersagungsverfügung mit dem materiellen Recht
4. Unterlassungsanspruch de lege ferenda
VII. Europarechtliche Aspekte der geltenden Sanktionsbestimmungen
1. Massenentlassungsrichtlinie
2. Betriebsübergangsrichtlinie
VIII. Der Interessenausgleich in der Insolvenzordnung
1. Zielrichtung der Insolvenzordnung
2. § 121 InsO - Präsident des Landesarbeitsamtes
3. § 122 InsO - Befreiung vom Einigungsstellenverfahren
4. § 125 InsO: Kollektivierung des Kündigungsschutzes
5. § 126 InsO - Sammelverfahren für Kündigungen
6. Stellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
IX. Die wesentlichen Ergebnisse zum Interessenausgleich
Typischerweise konzentriert sich die Auseinandersetzung der Betriebsparteien auf die Ausgestaltung des Sozialplans. Dabei werden die Präventionsmöglichkeiten, die der Interessenausgleich eröffnet, oft vernachlässigt. Obwohl mit dem Interessenausgleich viele Personengruppen in Berührung kommen können (Arbeitgeber, Betriebsrat, Arbeitnehmer, Einigungsstelle, Arbeitsgericht, Insolvenzverwalter, Landesarbeitsamt), sind die Kenntnisse über dessen Verfahren und seine Auswirkungen gering. Gerade den Betriebsräten obliegt es, sich über die Gestaltungsmöglichkeiten des Interessenausgleichs zu informieren. Aber auch der Insolvenzverwalter kann mit dem Interessenausgleich unter dem Aspekt des Kündigungsschutzrechts einen Nutzen erzielen. Diese Arbeit gibt Antworten auf teils offene, teils umstrittene Fragen aus der Praxis für die Praxis. Der Wert der Arbeit wurde durch die jüngste Reform des BetrVerfG in keinster Weise gemindert.
Inhaltsübersicht:
I. Einleitung
1. Zweck und Bedeutung des Interessenausgleichs
2. Welche Probleme hat der Interessenausgleich?
II. Abgrenzung von Interessenausgleich und Sozialplan
1. Bedeutung der Abgrenzung
2. Gegenstand und Verhältnis von Interessenausgleich und Sozialplan
3. Neue Grenzlinie durch §§ 254 ff. SGB III
4. Möglichkeit gemeinsamer Verfahren und Urkunden
III. Verfahren beim Interessenausgleich
1. Innerbetrieblicher Ausgleich
2. Einschaltung des Präsidenten des Landesarbeitsamtes
3. Anrufung der Einigungsstelle
IV. Bindungswirkung und Rechtsnatur des Interessenausgleichs
1. Der Interessenausgleich, ein stumpfes Schwert ?
2. Inhalt und Grenzen der Bindungswirkung
3. Interessenausgleich in Form einer freiwilligen Betriebsvereinbarung
4. Beendigung der Bindungswirkung
V. Nachteilsausgleich gemäß § 113 BetrVG
1. Einführung
2. Abgrenzung § 113 Abs. 1 und Abs. 3 BetrVG
3. Anwendbarkeit des § 113 Abs. 3 BetrVG bei Sozialplänen
4. § 113 Abs. 1 BetrVG: Der "zwingende Grund"
5. Zur Höhe des Anspruchs auf Nachteilsausgleich
VI. Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrats zur Sicherung des Interessenausgleichsverfahrens
1. Problemstellung
2. Verfügungsanspruch des Betriebsrats
3. Unvereinbarkeit der Untersagungsverfügung mit dem materiellen Recht
4. Unterlassungsanspruch de lege ferenda
VII. Europarechtliche Aspekte der geltenden Sanktionsbestimmungen
1. Massenentlassungsrichtlinie
2. Betriebsübergangsrichtlinie
VIII. Der Interessenausgleich in der Insolvenzordnung
1. Zielrichtung der Insolvenzordnung
2. § 121 InsO - Präsident des Landesarbeitsamtes
3. § 122 InsO - Befreiung vom Einigungsstellenverfahren
4. § 125 InsO: Kollektivierung des Kündigungsschutzes
5. § 126 InsO - Sammelverfahren für Kündigungen
6. Stellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
IX. Die wesentlichen Ergebnisse zum Interessenausgleich