Die Wissenschaft hat noch kein einheitliches Konzept der geschäftlichen Reputation von juristischen Personen entwickelt, das wesentliche Besonderheiten aufweist. Bis heute gibt es keine von den meisten Autoren geteilte Definition des Begriffs "Unternehmensreputation", das Wesen dieses immateriellen Gutes wird unterschiedlich verstanden, und es besteht keine Einigkeit über die verschiedenen Arten von Rechtsbeziehungen im Bereich der Unternehmensreputation. Es wurden keine Algorithmen für die Ausübung und den Schutz der Bürgerrechte im Bereich der Unternehmensreputation festgelegt.Darüber hinaus führt all dies zu einer unwirksamen und willkürlichen Anwendung der Vorschriften, die die Beziehungen im Bereich des Schutzes der Unternehmensreputation regeln. Negativ wirkt sich auch die Unvollkommenheit des Zivilrechts aus, das dem geschäftlichen Ansehen juristischer Personen ungerechtfertigt wenig Aufmerksamkeit schenkt.