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Im Juli 2023 wurden die sog. 'e-evidence'-Verordnung (Verordnung (EU) 2023/1543) und die Richtlinie-Vertreter (Richtlinie (EU) 2023/1544) verabschiedet. Diesen Rechtsakten liegt das Verständnis zugrunde, der bisherige Rechtsrahmen europäischer Beweisrechtshilfe ermögliche keinen effizienten Zugriff auf elektronische Beweismittel. Die Arbeit untersucht ausgehend von einem Überblick über die Beweisrechtshilfe eben diese aktuellen Probleme des transnationalen Zugriffs auf elektronische Beweismittel. Neben der Einbindung privater Diensteanbieter wird die Erforderlichkeit eines effektiven…mehr

Produktbeschreibung
Im Juli 2023 wurden die sog. 'e-evidence'-Verordnung (Verordnung (EU) 2023/1543) und die Richtlinie-Vertreter (Richtlinie (EU) 2023/1544) verabschiedet. Diesen Rechtsakten liegt das Verständnis zugrunde, der bisherige Rechtsrahmen europäischer Beweisrechtshilfe ermögliche keinen effizienten Zugriff auf elektronische Beweismittel. Die Arbeit untersucht ausgehend von einem Überblick über die Beweisrechtshilfe eben diese aktuellen Probleme des transnationalen Zugriffs auf elektronische Beweismittel. Neben der Einbindung privater Diensteanbieter wird die Erforderlichkeit eines effektiven Rechtsschutzes aufgezeigt. Anknüpfend an eine Betrachtung des US-amerikanischen CLOUD Act werden die Grenzen des Unions- und Völkerrechts im Rahmen grenzüberschreitender Strafverfolgung herausgearbeitet, wobei Schwerpunkte auf dem Grundsatz gegenseitiger Anerkennung (Art. 82 AEUV) und der Zulässigkeit supranationaler Gesetzgebung liegen. Ausgehend von den Ergebnissen werden die Entwürfe und die verabschiedete 'e-evidence'-Verordnung einer kritischen Prüfung unterzogen.
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Autorenporträt
Luca Petersen studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen und der University of Galway, Irland. Nachdem er 2020 das erste Staatsexamen mit einem Schwerpunkt im internationalen und europäischen (Straf-)Recht abschloss, promovierte er am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, wo er bereits zuvor als studentische und sodann als wissenschaftliche Hilfskraft tätig war. Es folgten Beschäftigungen als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in Wirtschaftskanzleien in Hamburg und ein Lehrauftrag an der Universität Hamburg. 2022 begann er mit dem Referendariat am Oberlandesgericht Hamburg mit Stationen unter anderem bei der Kanzlei EVEN und bei Bird&Bird in London.