Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 2,3, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Institut für Politikwissenschaften), Veranstaltung: Das Grundgesetz - Entstehung und Entwicklung, Sprache: Deutsch, Abstract: Jubiläen dürfen gefeiert werden. Das galt auch am 23. Mai 1999 anlässlich des 50. Jahrestages des Grundgesetzes der BRD. Der zunächst nur als Provisorium verstandenen Verfassung gelang es, sich in den vergangenen 50 Jahren zu bewähren. Sie bescherte dem Land politische Stabilität und eine freiheitliche Wirtschaftsordnung. So gut ging es den Deutschen in ihrer langen Geschichte noch nie. Dennoch haben die Deutschen ein eher nüchternes Verhältnis zu ihrem Land und zu ihrer Verfassung.Im Zusammenhang mit dem 50jährigen Bestehen des Grundgesetzes der BRD sind die Forderungen nach direkter Beteiligung der Bürger am politischen Entscheidungsprozess wieder lauter geworden. Als Lehre aus der Vergangenheit nahm der Parlamentarische Rat kaum Elemente der direkten Demokratie in das Grundgesetzes auf. Doch seit der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949 gab es immer wieder Bestrebungen dieses Verfassungswerk hinsichtlich direktdemokratischer Elemente zu erweitern.Ausgehend vom Begriff der direkten Demokratie und einem Vergleich zwischen Theorie und Praxis soll ein Überblick über die Diskussion um die Aufnahme direktdemokratischer Elemente in das Grundgesetzes von 1949 bis heute gegeben werden. Es wird nach Ursachen und Gründen für die getroffenen Entscheidungen gesucht. Den Schwerpunkt bilden dabei die Verhandlungen der Gemeinsamen Verfassungskommission (GVK) zu Beginn der 90er Jahre in Verbindung mit der Deutschen Einheit. Aufgrund der großen Themenbreite, die es bei den verschiedenen Möglichkeiten der direkten Demokratie gibt, beschränke ich mich auf die Diskussion zur Aufnahme der unmittelbaren Bürgerbeteiligung beim politischen Sachentscheid in das Grundgesetzes.Eine Gegenüberstellungder unmittelbaren Beteiligungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene wird in dieser Arbeit genauso Berücksichtigung finden, wie ein knapper Vergleich des Grundgesetzes mit Verfassungen anderer westeuropäischer Länder im Bezug auf direktdemokratische Elemente. Am Ende steht neben einer persönlichen Stellungnahme ein Ausblick auf die Entwicklungsmöglichkeiten des Grundgesetzes zu diesem Thema.
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