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Sich allein auf die Regelungen der Höfeordnung für die Hofnachfolge eines heutigen landwirtschaftlichen Betriebes im Geltungsbereich der Höfeordnung zu verlassen, kann zu nicht gewünschten Konsequenzen führen. Denn aufgrund heutiger Unternehmensstrukturen infolge des Strukturwandels in der Landwirtschaft, u.a. mit nebenlandwirtschaftlichen Aktivitäten z.B. im Bereich erneuerbare Energien, sind neben den für den klassischen Hof entwickelten Regelungen der Höfeordnung auch die Nachfolgeregelungen in BGB, HGB und Gesellschaftsverträgen bei der Regelung der Hofnachfolge zu beachten, um…mehr

Produktbeschreibung
Sich allein auf die Regelungen der Höfeordnung für die Hofnachfolge eines heutigen landwirtschaftlichen Betriebes im Geltungsbereich der Höfeordnung zu verlassen, kann zu nicht gewünschten Konsequenzen führen. Denn aufgrund heutiger Unternehmensstrukturen infolge des Strukturwandels in der Landwirtschaft, u.a. mit nebenlandwirtschaftlichen Aktivitäten z.B. im Bereich erneuerbare Energien, sind neben den für den klassischen Hof entwickelten Regelungen der Höfeordnung auch die Nachfolgeregelungen in BGB, HGB und Gesellschaftsverträgen bei der Regelung der Hofnachfolge zu beachten, um unerwünschte Folgen wie eine Nachlassspaltung und die Aufdeckung stiller Reserven zu vermeiden. In diesem Buch werden zunächst die gesetzlichen Nachfolgeregelungen für Anteile an einer GbR, GmbH & Co. KG und GmbH und die gesellschaftsvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten für den Tod eines Gesellschafters dargestellt sowie die Nachfolgeregelungen der nordwestdeutschen Höfeordnung beschrieben. Auf dieser Basis arbeitet Andreas Maage die Problemfelder der Unternehmensnachfolge heraus und stellt deren Auswirkungen dar. Diese Problemfelder werden im Rahmen von Fallstudien beschrieben und Lösungsansätze für die Gestaltung von Nachfolgeregelungen entwickelt. Dabei prüft der Autor, ob und inwieweit die Regelungen der Höfeordnung in die Gestaltung integriert werden können oder einer sinnvollen letztwilligen Verfügung entgegenstehen. Andreas Maage bündelt die Ergebnisse der Fallstudien mit einem neutralen Blick auf die Höfeordnung. Er ist weder ein Gegner noch ein Verfechter der Höfeordnung, sondern plädiert für eine Einzelfall-Prüfung. Denn die Höfeordnung ist fakultativ, d.h. jeder Landwirt kann den Hofvermerk löschen lassen und damit deren Anwendung für seinen Betrieb ausschließen.
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Autorenporträt
Andreas Maage (Jahrgang 1968) hat nach Ausbildung und verschiedenen Tätigkeiten (u.a. Vermögensberatung) für zwei Sparkassen im Jahre 1998 an der EBS Finanzakademie das Kontaktstudium Finanzökonomie absolviert. Nach einer dreijährigen Tätigkeit in der Immobilienbranche ist er seit 2001 als Finanz- und Vermögensnachfolgeplaner tätig. Neben der Erstellung und Präsentation von Vermögens- und Nachfolgeplanungen sind seine Beratungsschwerpunkte die Vermögensstrukturierung, die Begleitung der Unternehmensnachfolge von Familienunternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben, die Gestaltung der Nachfolge von Immobilienvermögen sowie Private Insurance Lösungen. Herr Maage ist Certified Financial Planner (CFP), zertifizierter Erbschaftsplaner (EAFP), Private Real Estate Manager (EBS) und hat das Master-Studium zum Master in Business mit Spezialisierung Wealth Management an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht absolviert.