Die rechtliche Behandlung von Produktplatzierungen in Deutschland hat sich mit Inkrafttreten des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrags am 1. April 2010 geändert. Danach sind Produktplatzierungen in gesetzlich näher konkretisierten Ausnahmefällen nunmehr zulässig. Der Rundfunkstaatsvertrag in der Fassung des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrages regelt die Zulässigkeit der Produktplatzierung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einerseits und im privaten Rundfunk andererseits unterschiedlich streng. Die Arbeit untersucht dieses Anforderungsgefälle vor dem Hintergrund des dualen Rundfunksystems und zeigt, dass das rundfunkrechtliche Regelungsgefälle zulasten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Ergebnis begründet ist.