Zum Werk:
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) beruht auf der Produktsicherheitsrichtlinie 92/59/EWG und ist seit dem 1.8.1997 in Kraft.
Es dient gleich mehreren Zielen:
- der Verwirklichung der EG-Warenverkehrsfreiheit durch europaweit harmonisierte Rechtsvorschriften für Hersteller und Händler,
- dem Schutz der CE-Kenn-zeichnung,
- dem Verbraucherschutz durch Sicherheitsvorschriften für Produkte, die eine Gefährdung möglichst ausschließen sollen; es tritt damit aus wirtschaftsverwaltungsrechtlicher Sicht neben das ProdHaftG,
- der Rechtssicherheit im behördlichen Vollzug durch Gewerbeaufsichtsämter etc., denen nunmehr grundsätzlich gesetzliche Ermächtigungen für hoheitliche Warnungen, Rückrufanordnungen, Sicherstellungen u.ä. zur Verfügung stehen.
Der Kommentar erörtert die juristischen Fragen, die durch das Gesetz aufgeworfen sind. Ein Schwerpunkt liegt dabei naturgemäß im Anwendungsbereich des ProdSG, der durch eine komplizierte Teilausschluß- und Verweisungstechnik gekennzeichnet ist. Ausführlich erörtert werden u.a. auch der Produktbegriff, Hersteller- und Händlerpflichten, der Sicherheitsbegriff des ProdSG, behördliche Ermächtigungen zu Interventionen - insbesondere zur Warnung - und zur gewerblichen Nachschau sowie das Recht der CE-Kennzeichnung.
Zur schnellen Gesamtorientierung: Sie haben den Textabdruck weiterer wesentlicher Rechtsvorschriften kompakt in einem Werk:
- Produktsicherheitsrichtlinie
92/59 EWG,
- Gerätesicherheitsgesetz (GSG),
- 1. GSG-Verordnung, 2. GSG-Verordnung, 9. GSG-Verordnung,
- Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG),
- Verordnung (EWG) Nr. 339/93 über die Kontrolle der Übereinstimmung von aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen mit den geltenden
Produktsicherheitsvorschriften,
- Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) beruht auf der Produktsicherheitsrichtlinie 92/59/EWG und ist seit dem 1.8.1997 in Kraft.
Es dient gleich mehreren Zielen:
- der Verwirklichung der EG-Warenverkehrsfreiheit durch europaweit harmonisierte Rechtsvorschriften für Hersteller und Händler,
- dem Schutz der CE-Kenn-zeichnung,
- dem Verbraucherschutz durch Sicherheitsvorschriften für Produkte, die eine Gefährdung möglichst ausschließen sollen; es tritt damit aus wirtschaftsverwaltungsrechtlicher Sicht neben das ProdHaftG,
- der Rechtssicherheit im behördlichen Vollzug durch Gewerbeaufsichtsämter etc., denen nunmehr grundsätzlich gesetzliche Ermächtigungen für hoheitliche Warnungen, Rückrufanordnungen, Sicherstellungen u.ä. zur Verfügung stehen.
Der Kommentar erörtert die juristischen Fragen, die durch das Gesetz aufgeworfen sind. Ein Schwerpunkt liegt dabei naturgemäß im Anwendungsbereich des ProdSG, der durch eine komplizierte Teilausschluß- und Verweisungstechnik gekennzeichnet ist. Ausführlich erörtert werden u.a. auch der Produktbegriff, Hersteller- und Händlerpflichten, der Sicherheitsbegriff des ProdSG, behördliche Ermächtigungen zu Interventionen - insbesondere zur Warnung - und zur gewerblichen Nachschau sowie das Recht der CE-Kennzeichnung.
Zur schnellen Gesamtorientierung: Sie haben den Textabdruck weiterer wesentlicher Rechtsvorschriften kompakt in einem Werk:
- Produktsicherheitsrichtlinie
92/59 EWG,
- Gerätesicherheitsgesetz (GSG),
- 1. GSG-Verordnung, 2. GSG-Verordnung, 9. GSG-Verordnung,
- Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG),
- Verordnung (EWG) Nr. 339/93 über die Kontrolle der Übereinstimmung von aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen mit den geltenden
Produktsicherheitsvorschriften,
- Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).