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Das seit dem Ende der 80er Jahre von der Europäischen Kommission zielstrebig verfolgte Vorhaben eines allgemeinen Werbeverbotes für Tabakerzeugnisse wirft Grundfragen der gemeinschaftsrechtlichen Kompetenz-Verteilung und des Grundrechtsschutzes auf, die bereits als »constitutional time-bomb« apostrophiert worden sind.
Die vorgelegte Untersuchung widmete sich dieser zweifachen Problematik aus gemeinschaftsrechtlicher Perspektive. Im Rahmen des kompetenzrechtlichen Untersuchungsteils wird die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Abgrenzung konkurrierender Kompetenzgrundlagen der
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Produktbeschreibung
Das seit dem Ende der 80er Jahre von der Europäischen Kommission zielstrebig verfolgte Vorhaben eines allgemeinen Werbeverbotes für Tabakerzeugnisse wirft Grundfragen der gemeinschaftsrechtlichen Kompetenz-Verteilung und des Grundrechtsschutzes auf, die bereits als »constitutional time-bomb« apostrophiert worden sind.

Die vorgelegte Untersuchung widmete sich dieser zweifachen Problematik aus gemeinschaftsrechtlicher Perspektive. Im Rahmen des kompetenzrechtlichen Untersuchungsteils wird die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Abgrenzung konkurrierender Kompetenzgrundlagen der Gemeinschaft eingehend untersucht und ihre Bedeutung für die Kompetenzabgrenzung zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten beleuchtet. Der grundrechtliche Untersuchungsteil konzentriert sich auf den gemeinschaftsrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit und wertet neben der neueren Rechtsprechung des EGMR auch die Rechtsprechung des kanadischen und des U.S.-amerikanischen Supreme Court aus. Abschließend zeigt die Untersuchung prozeßrechtliche Konsequenzen auf und setzt sich intensiv mit der Frage auseinander, wie ein adäquater Rechtsschutz gegen Kompetenzübergriffe und Grundrechtsbeeinträchtigungen gewährt werden kann. Dabei stehen die Folgerungen im Vordergrund, die sich aus der grundrechtlichen Schutzpflicht für eine Verpflichtung der Bundesregierung zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage gemäß Art. 173 Abs. 2 EGV ergeben.

Insgesamt versteht sich diese Arbeit als Beitrag zur gegenwärtigen Diskussion um eine ausgewogene Kompetenzverteilung und einen gehobenen Grundrechtsschutz in der Integrationsgemeinschaft Europas.