Was in der Literatur zu Ernst Forsthoff, einem der prägenden Lehrer des Staats- und Verwaltungsrechts der Nachkriegszeit, bisher fehlt, ist eine Gesamtwürdigung des verwaltungsrechtlichen Werks aus kritischer Distanz. Diese Lücke versucht Christian Schütte zu schließen.
Im ersten Teil arbeitet der Autor das Staats- und Verfassungsverständnis Forsthoffs heraus, das die Grundlage der verwaltungsrechtlichen Überlegungen darstellt. Der zweite Teil ist der Verwaltung und ihrem Recht aus der Sicht von Forsthoff gewidmet. In vier Schritten werden, ausgehend von Forsthoffs Darstellung der Aufgaben der Verwaltung, Forsthoffs Verwaltungsrechtsmethode und sodann ihre rechtliche Ausformung erörtert. Dann wendet sich Schütte wieder den Aufgaben der Verwaltung im Spätwerk zu. Die Überlegungen des Verfassers münden in zwei zentrale Thesen: Während Forsthoffs Staats- und Verfassungsverständnis von einer konservativen Grundhaltung und einem formalistischen Rechtsstaatsbegriff geprägt ist, argumentiert er im Verwaltungsrecht wirklichkeitsnah und innovativ. Aufgrund dieses Gegensatzes unterliegt das gesamte Werk einer Reihe von letztlich nicht aufgelösten Spannungslagen.
Im ersten Teil arbeitet der Autor das Staats- und Verfassungsverständnis Forsthoffs heraus, das die Grundlage der verwaltungsrechtlichen Überlegungen darstellt. Der zweite Teil ist der Verwaltung und ihrem Recht aus der Sicht von Forsthoff gewidmet. In vier Schritten werden, ausgehend von Forsthoffs Darstellung der Aufgaben der Verwaltung, Forsthoffs Verwaltungsrechtsmethode und sodann ihre rechtliche Ausformung erörtert. Dann wendet sich Schütte wieder den Aufgaben der Verwaltung im Spätwerk zu. Die Überlegungen des Verfassers münden in zwei zentrale Thesen: Während Forsthoffs Staats- und Verfassungsverständnis von einer konservativen Grundhaltung und einem formalistischen Rechtsstaatsbegriff geprägt ist, argumentiert er im Verwaltungsrecht wirklichkeitsnah und innovativ. Aufgrund dieses Gegensatzes unterliegt das gesamte Werk einer Reihe von letztlich nicht aufgelösten Spannungslagen.
»Für Schütte folgt die Verwaltungsrechtslehre Forsthoffs nicht schlicht aus dessen Staats- und Verfassungsbegriff. Im Gegensatz zu dieser landläufigen Interpretation setzt Schütte die 'progressive' Verwaltungsrechtslehre Forsthoffs in ein Spannungsverhältnis zu dessen 'konservativem' Staats- und Verfassungsverständnis. Dieser Perspektivwechsel erschließt bisher unbekannte und vernachlässigte Dimensionen im Werk Forsthoffs, die die vorliegende Dissertation zu einer äußerst anregenden Lektüre machen. [...] Schütte [verbindet] in seiner äußerst lesenswerten Studie über Forsthoff dessen wissenschaftsgeschichtliche Einordnung souverän mit der aktuellen verwaltungswissenschaftlichen Diskussion.«
Jens Kersten, in: Der Staat, 1/2008
Jens Kersten, in: Der Staat, 1/2008