Die Arbeit befasst sich zum einen mit der Providerhaftung im Allgemeinen. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht dabei die Haftungsprivilegierung von Diensteanbietern gemäß dem TMG (TDG). Zum anderen richtet sich das Augenmerk auf eine der vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten des Internets, die Internetauktion. Neben ihrer tatsächlichen und rechtlichen Ausgestaltung wird vertieft behandelt, unter welchen Voraussetzungen die Betreiber von Internetauktionsplattformen zivilrechtlich für rechtswidrige Auktionsangebote haften.
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