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Zum WerkProzess- und Verfahrenskostenhilfe sowie Beratungshilfe sind für die gerichtliche und anwaltliche Praxis in allen Rechtsgebieten von großer Bedeutung. In einigen Verfahrensarten wird die Mehrzahl der Rechtsstreitigkeiten über Prozess- und Verfahrenskostenhilfe geführt, z.B. in Familiensachen. Chancengleichheit bei der Rechtsverfolgung und -verteidigung ist nur über die Prozess- und Verfahrenskosten- sowie die Beratungshilfe zu erreichen. Ihre Inanspruchnahme zeigt daher unverändert steigende Tendenz, was sich auch in der umfangreichen, dazu veröffentlichten Rechtsprechung…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkProzess- und Verfahrenskostenhilfe sowie Beratungshilfe sind für die gerichtliche und anwaltliche Praxis in allen Rechtsgebieten von großer Bedeutung. In einigen Verfahrensarten wird die Mehrzahl der Rechtsstreitigkeiten über Prozess- und Verfahrenskostenhilfe geführt, z.B. in Familiensachen. Chancengleichheit bei der Rechtsverfolgung und -verteidigung ist nur über die Prozess- und Verfahrenskosten- sowie die Beratungshilfe zu erreichen. Ihre Inanspruchnahme zeigt daher unverändert steigende Tendenz, was sich auch in der umfangreichen, dazu veröffentlichten Rechtsprechung niederschlägt. Dieser bewährte Band der NJW Praxis, verfasst von erfahrenen Autoren, vermittelt das notwendige Wissen für die tägliche Praxis auf einem Rechtsgebiet, das besonders dem Kostendruck der öffentlichen Hand unterliegt.Vorteile auf einen Blickwichtiges Thema für die anwaltliche Gebührenabrechnungumfangreiche neue Rechtsprechung von EuGH, BGH, Ober- und Instanzgerichtenneues Kapitel zur Mutwilligkeit (§ 114 ZPO)Zur NeuauflageDie Neuauflage bringt das Werk insgesamt auf den aktuellen Stand in Rechtsprechung und Literatur. Im Bereich der Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe gab es eine Vielzahl von Entscheidungen insbesondere der Arbeits- und Familiengerichte. Daneben werden auch wichtige Entscheidungen des EuGH und des BGH eingearbeitet sowie die Änderungen bei der notwendigen Verteidigung im Strafverfahren. Die wichtige Thematik der Mutwilligkeit (§ 114 ZPO) wird in einem neuen eigenen Kapitel eingehend behandelt.ZielgruppeFür Rechtsanwälte, Richter, Rechtsbeistände, Rechtspfleger, Referendare.