Das Prozesskostenrecht im streitgenössischen Zivilverfahren ist in der ZPO äußerst knapp geregelt. Einzig § 46 ZPO normiert die Prozesskostenersatzpflicht von Streitgenossen für den Fall vollständiger Ersatzpflicht. Wie hingegen die Prozesskosten zu berechnen sind, wenn die Streitgenossen teilweise obsiegen oder die Obsiegensquoten unterschiedlich sind, hat in der ZPO keine nähere Regelung erfahren. Mit dieser Problematik setzt sich das vorliegende Werk auseinander. Einleitend definiert die Autorin den Begriff der Prozesskosten und erläutert deren Ersatzfähigkeit. Darauf aufbauend werden die gesetzlichen Grundlagen für die Prozesskostenersatzpflicht der Streitgenossen eingehend beleuchtet. Der Prozesskostenersatzanspruch bzw die Prozesskostenersatzpflicht der einzelnen Streitgenossen bei unterschiedlichem Prozesserfolg bzw unterschiedlichem Entscheidungszeitpunkt wird systematisch aufbereitet und anhand von Beispielen veranschaulicht. Die vorliegende Darstellung des Prozesskostenrechts im streitgenössischen Zivilverfahren richtet sich sowohl an Wissenschafter als auch an Praktiker, im Besonderen an Rechtsanwälte und Richter.