Im deutschen Gesundheitssystem besteht der Grundsatz "ambulant vor stationär". Der Patient hat in der ambulanten Versorgung den Anspruch auf freie Arztwahl und damit die Qual der Wahl. Bei einer fachbereichsübergreifenden Mehrfachdiagnose wie beispielsweise dem chronischen Schmerzsyndrom kommen Diagnostik und Therapieempfehlungen verschiedener Facharztgebiete zur Anwendung. Ein Schlüssel zum Therapieerfolg für fachbereichsübergreifende Krankheitsbilder sind Kooperationen zwischen niedergelassenen Fachärzten. Aufbauend auf der Theorie und Methodik des Prozessmanagements werden unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen geeignete Kooperationsmodelle vorgestellt. Neben dem Praxisverbund und dem medizinischen Versorgungszentrum eignet sich insbesondere die medizinische Kooperationsgemeinschaft. Für dieses Kooperationsmodell werden in Ableitung der theoretischen und methodischen Ansätze des operativen Prozessmanagements exemplarisch Lösungsansätze vorgestellt, wie sich Arztpraxen auf die Bedürfnisse von Patienten mit chronischem Schmerz einerseits und auf den zunehmenden Wettbewerb andererseits einstellen können.
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