Dieses Buch untersucht die Rechtslehre der Schiedsfähigkeit und ihre Anwendbarkeit in Uganda, ausgehend von der berechtigten Einschätzung, dass die Schiedsgerichtsbarkeit als bevorzugte Methode zur Beilegung von Streitigkeiten schnell an Boden gewinnt. Trotz der breiten Akzeptanz der Schiedsgerichtsbarkeit als ADR-Mechanismus bleibt ihre Funktionsweise fließend und anfällig für mehrere hemmende Faktoren, von denen einer die Frage der Schiedsfähigkeit ist. Das ugandische Schieds- und Schlichtungsgesetz (Arbitration and Conciliation Act of Uganda) in seiner geänderten Fassung enthält keine spezifischen Bestimmungen über die Schiedsfähigkeit, so dass es schwierig ist, zu bestimmen, welche Angelegenheiten für ein Schiedsverfahren in Frage kommen und welche nicht. Unter Verwendung einer doktrinären Forschungsmethodik konzentrierte sich diese Studie daher auf die Analyse der anwendbaren Gesetze und der internationalen Sichtweisen auf die Doktrin. Das wichtigste Ergebnis ist, dass es inUganda keine spezifischen gesetzlichen Bestimmungen zur Schiedsfähigkeit gibt. Schiedspraktiker, Schiedsrichter und Geschäftsleute verlassen sich auf die spärliche Rechtsprechung der Gerichte, die keine klare ratio decindendi kennt. Die Studie empfiehlt daher eine Überarbeitung des Schieds- und Schlichtungsgesetzes im Hinblick auf die Aufnahme einer Bestimmung über die Schiedsfähigkeit und einer Checkliste der Angelegenheiten, die nicht schiedsfähig sind.