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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2,0, Universität Trier, Veranstaltung: PbSf im Hauptstudium: Der Jahresabschluss und die sich anschließende Prüfung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Bestreben zur Vereinheitlichung der Rechnungslegungsstandards auf internationalerEbene bewirkt ständige Reformen und stellt somit nicht nur die bilanzierendenUnternehmen, sondern auch die jeweiligen Abschlussprüfer vor großeHerausforderungen. Während bis April 1998 sämtliche Abschlüsse von Unternehmenin Deutschland gemäß HGB angefertigt werden mussten, bestand…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2,0, Universität Trier, Veranstaltung: PbSf im Hauptstudium: Der Jahresabschluss und die sich anschließende Prüfung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Bestreben zur Vereinheitlichung der Rechnungslegungsstandards auf internationalerEbene bewirkt ständige Reformen und stellt somit nicht nur die bilanzierendenUnternehmen, sondern auch die jeweiligen Abschlussprüfer vor großeHerausforderungen. Während bis April 1998 sämtliche Abschlüsse von Unternehmenin Deutschland gemäß HGB angefertigt werden mussten, bestand mitdem Inkrafttreten des Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetztes für kapitalmarktorientierteKonzerne ein Wahlrecht auch nach IFRS oder anderen internationalanerkannten Rechnungslegungsstandards bilanzieren zu können. Dieses Wahlrechtwurde wiederum 2007 im Rahmen des Bilanzrechtsreformgesetzes endgültigdurch ein Gebot zur Bilanzierung nach IFRS für o. g. Konzerne abgelöst undzusätzlich ein solchesWahlrecht für nicht-kapitalmarktorientierte Konzerneeingeführt. Zur Ermittlung der Ausschüttungsbemessungs- und Besteuerungsgrundlagesind allerdings weiterhin die nach handelsrechtlichen Vorschriftenaufgestellten Einzelabschlüsse zu verwenden.1 Somit besteht für diese Unternehmendie Notwendigkeit stets nach zwei Rechnungslegungsvorschriften zu bilanzieren.Auch wenn durch die geplante Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes(BilMoG) zum 01.01.2009 dieser Umstand teilweise vereinfachtwerden soll, ist zurzeit eine Überleitungsrechnung vom HGB- zum IFRSAbschlussdie Regel. Durch diese soll erreicht werden, dass ein zweiter Jahresabschlussnicht in seiner Gesamtheit neu erstellt werden muss, sondern lediglicheine Anpassung der abweichenden Positionen vorgenommen wird. Die notwendigePrüfung beider Abschlüsse kann analog aufgebaut werden.Einen besonderen Unterschied stellt in diesem Zusammenhang die Handhabungvon Finanzinstrumenten dar. Beginnend bei der Begrifflichkeit, die nach HGB indieser Art nicht existiert, über Differenzen hinsichtlich Ausweis, Ansatz undBewertung wird die besondere bilanzielle Behandlung dieser Positionen nachIFRS durch ihre hohen Wertschwankungen und dem damit verbundenen Risikopotentialbegründet.[...]